2023-11

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Partei X AG
Bereich Marktaufsicht
Thema andere
Zusammenfassung Die FINMA hat im Rahmen eines Enforcementverfahrens festgestellt, dass die X AG an den Jahresenden 2018 und 2019 sowie an den Quartalsenden 2019 durch die strategische Platzierung von kurstreibenden Käufen von Aktien der Y AG einen Anstieg des Aktienkurses bewirkt hat. Die Aktienkäufe wiesen keinen wirtschaftlichen Hintergrund bzw. kein echtes ökonomisches Angebots- und Nachfrageverhalten auf. Die FINMA stellte somit bei der X AG eine Verletzung gegen das Verbot von Marktmanipulation (Art. 143 FinfraG) fest.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG)
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
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Entscheiddatum 26.05.2023
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