| Partie | X AG, natürliche Personen A, B |
|---|---|
| Domaine | Prestataires de services financiers exerçant sans droit |
| Thème | Acceptation sans droit de dépôts du public |
| Résumé | Die X AG hat über hundert privaten Investoren eigene Aktien in sechsstelliger Gesamthöhe verkauft. Die X AG hat den Aktienkäufern den Rückkauf dieser Aktien zum Erwerbspreis garantiert und darüber hinaus auch eine Rendite von über 4000 % in Aussicht gestellt. Die FINMA stellte fest, dass die X AG gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hatte, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen (Art. 1 Abs. 2 BankG). A und B sind massgeblich in die entsprechenden Aktivitäten involviert gewesen. |
| Mesure | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffnung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Unterlassungsanweisung gegen A und B |
| Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Communication | - |
| Date de la décision | 17.09.2019 |