Die zweite Säule der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die Vorsorgeeinrichtungen nach BVG können die Kapitalbewirtschaftung und Risiken, die sie nicht selbst tragen können oder wollen, ganz oder teilweise an private Lebensversicherungsunternehmen abtreten. Diese BVG- oder Kollektivleben-Versicherer unterstehen als private Lebensversicherungsunternehmen der Aufsicht der FINMA. Sie
Zusätzlich veröffentlicht die FINMA auf dieser Seite weiterhin die Offenlegungsschemata und neu Abbildungen zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge. Daraus lassen sich Stärken und Schwächen der Marktteilnehmer ablesen und Konkurrenzvergleiche ziehen. Dies kommt den Unternehmen, die Vorsorgeschutz suchen, und ihren Mitarbeitenden zugute.