Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ihre Praxis im Rundschreiben 2016/7 "Video- und Online-Identifizierung" teilrevidiert. Sie trägt damit den neusten technologischen Entwicklungen Rechnung, insbesondere im Hinblick auf das in Kraft tretende Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID).
Das Rundschreiben 2016/7 "Video- und Online-Identifizierung" gibt die Praxis der FINMA hinsichtlich
der Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle wieder.
Mit der vorliegenden Teilrevision werden insbesondere die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen
Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID)
sowie die damit verbundene Einführung des elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) berücksichtigt.
Namentlich kann die E-ID bei der digitalen Eröffnung von Kundenbeziehungen nach GwG zur Identifizierung
verwendet werden. Nebst weiteren punktuellen Anpassungen werden Identifizierungsdokumente mit einem
QR-Code (z.B. der schweizerische Führerausweis) denjenigen mit MRZ (Machine Readable Zone)
gleichgestellt.
Zur Teilrevision des Rundschreibens wurde eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die FINMA hat mehrere
Anliegen aus der Anhörung berücksichtigt und im Rundschreiben umgesetzt. Im Konkreten wird neu die
Liveness Detection als zusätzliches Sicherheitselement bei der Online-Identifizierung vorgesehen,
um den steigenden Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien (insbesondere im Bereich der künstlichen
Intelligenz) Rechnung zu tragen. Des Weiteren werden digitale Verfahren, die die Vertragspartei und deren
Infrastruktur zuverlässig einem Wohnsitz zuordnen, für die Wohnsitzprüfung im Rahmen der Online-Identifizierung
zugelassen.
Die Änderungen treten per 1. November 2026 in Kraft.