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2026

FINMA schliesst Verfahren gegen Swiss Fund Management AG i.L. und BZ Berater Zentrum AG ab und setzt Verhaltensregeln im Finanzdienstleistungsbereich durch

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcementverfahren wegen gravierender Verstösse gegen die Verhaltensregeln beim Erbringen von Finanzdienstleistungen nach FIDLEG gegen zwei Institute und eine natürliche Person abgeschlossen. Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und zum Schutz von Anlegerinnen und Anlegern ordnete die FINMA verschiedene Massnahmen an. Sie entzog der Swiss Fund Management AG in Liquidation die Bewilligung für die Verwaltung von Fonds. Ein Gesuch der BZ Berater Zentrum AG um Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin wurde abgewiesen. Zudem zieht die FINMA unrechtmässig erzielte Gewinne in Millionenhöhe ein und verhängt gegen eine verantwortliche Person ein mehrjähriges Berufsverbot. 

Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit stiess die FINMA auf Anhaltspunkte, dass die von der damaligen Swiss Fund Management AG in Liquidation (SFM) verwalteten Fonds und die Vermögensverwaltungskundschaft der BZ Berater Zentrum AG (BZ) hohe Anteile an illiquiden Anleihen hielten, die vorwiegend zur Finanzierung ausländischer Immobilienentwicklungsprojekte vorgesehen waren. Aufgrund verschiedener Verflechtungen bestanden Hinweise auf Interessenkonflikte. Nach Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle bei der SFM eröffnete die FINMA im Jahr 2024 gegen die SFM und BZ ein Enforcementverfahren. Die FINMA setzte eine Untersuchungsbeauftragte ein und erliess im Verlauf der Untersuchungen vorsorgliche Massnahmen, um die Geschäftstätigkeit der BZ zu begleiten und zu überwachen. Das Verfahren hat die FINMA am 1. Mai 2026 abgeschlossen und verschiedene Massnahmen angeordnet. 

Gravierende Verstösse gegen die Verhaltensregeln

Die Untersuchung hat ergeben, dass die Anleihenemittentinnen alle untereinander verbunden sind. Die FINMA gelangt zum Schluss, dass die SFM und die BZ unter anderem in schwerer Weise gegen die Pflicht verstossen haben, Interessenkonflikte und daraus resultierende Benachteiligungen für die Kundinnen und Kunden zu vermeiden. Im Untersuchungszeitraum verfügte die BZ über rund 2'000 Vermögensverwaltungsmandate. Anlegergelder im Umfang von rund 200 Millionen Franken wurden direkt oder indirekt über die Fonds in illiquide Anleihen mit zweifelhafter Werthaltigkeit investiert. Die nahestehenden und nicht operativ tätigen Emittentinnen leiteten die Anleihenserlöse jeweils umgehend und – entgegen den Werbeversprechen – unbesichert an Immobilieninvestment-Gesellschaften weiter, die von involvierten Personen kontrolliert werden. 


Die Anleihensgelder dienten vorwiegend der Finanzierung von Immobilienentwicklungsprojekten. Teile der Anleihensgelder wurden auch zum Erwerb von Beteiligungen und zur Finanzierung der operativen Tätigkeit weiterer Gesellschaften verwendet, darunter auch die SFM und BZ. Aus Sicht der FINMA wurden die Anlegerinnen und Anleger über diese inhärenten Interessenkonflikte nicht ausreichend informiert. Die Werthaltigkeit dieser Anleihen ist vom Gelingen oder Misslingen der Immobilienentwicklungsprojekte abhängig und daher zurzeit ungewiss. Aufgrund der engen Verflechtungen konnten die Beteiligten weitgehend uneingeschränkt über die Anleihensgelder verfügen und liessen sich teilweise auch persönlich Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe ausrichten. 


Im Ergebnis wurden die Anlegergelder aus finanziellen Eigeninteressen undiversifiziert in eigene, dem Risikoprofil der Anleger und dem Vorsorgezweck widersprechende und damit für die Anleger ungeeignete Produkte investiert. Dadurch wurden die Interessen der Anlegerinnen und Anleger systematisch den verfolgten Eigeninteressen der SFM und BZ untergeordnet. Das Verhalten der zwei Gesellschaften stellt eine schwere Missachtung der Prüfpflichten in Form der Angemessenheits- und Eignungsprüfung gemäss FIDLEG dar. 

FINMA ordnet verschiedene Massnahmen an

Die FINMA schliesst das Enforcementverfahren ab, indem sie verschiedene Massnahmen zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie der Reputation des Finanzmarktes verfügte. Sie hat der sich bereits in Liquidation befindlichen SFM die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen (Fonds) entzogen und die Untersuchungsbeauftragte Grant Thornton AG als Liquidatorin eingesetzt. Zudem wurde das Gesuch der BZ um Erhalt einer Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin abgewiesen, weshalb sie das Vermögensverwaltungsgeschäft innert 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung einstellen musste. Einer verantwortlichen Person auferlegt die FINMA ein mehrjähriges Berufsverbot. Zudem zieht die FINMA bei der BZ und einer involvierten Person unrechtmässig erlangte Provisionen für die Platzierung von illiquiden Anleihen von über drei Millionen Franken ein, die seit dem Inkrafttreten der Verhaltensregeln für Finanzdienstleister angefallen sind. 


Die Verfügung wurde von den Parteien innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht angefochten und ist rechtskräftig. Bis zum Eintritt der Rechtskraft hat die FINMA die bereits zuvor angeordneten vorsorglichen Massnahmen aufrechterhalten. Die FINMA hat dabei aber keine Rückzahlungen oder Zinszahlungen auf bestehenden Anleihensinvestitionen untersagt. Diese dürfen weiterhin zugunsten der Anlegerinnen und Anleger vorgenommen werden. 


Bislang haben gegen 150 Personen ein Mediationsverfahren gegen die BZ initiiert. Die zuständige Ombudsstelle, die OFS Ombud Finance Suisse, hat entschieden, die Mediation mit diesen Personen nun nach Abschluss des FINMA-Enforcementverfahrens an die Hand zu nehmen. 

Kontakt

Patrizia Bickel
Leiterin externe Kommunikation
Tel. +41 (0)31 327 93 19
patrizia.bickel@finma.ch

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Zuletzt geändert: 29.06.2026 Grösse: 0.12  MB
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