Die Kernaufgaben der FINMA

Die FINMA nimmt ihre Aufsichtsaufgaben wahr, indem sie Bewilligungen erteilt, die Bewilligten in ihrer Tätigkeit überwacht und notfalls das Aufsichtsrecht durchsetzt, sei es bei Beaufsichtigten, sei es bei unerlaubt tätigen Unternehmen und Personen. Eine weitere Aufgabe der FINMA besteht darin, auf untergeordneter Stufe zu regulieren.
Die FINMA handelt in einem vom Gesetzgeber bestimmten Rahmen. Grundlage ihrer Tätigkeit bildet das Finanzmarktaufsichtsgesetz. Dieses Gesetz wurde am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz auf den 1. Januar 2009 vollständig in Kraft gesetzt.

Vollzug der Finanzmarktgesetze

Als Aufsichtsbehörde hat die FINMA hoheitliche Befugnisse über Banken und Wertpapierhäuser, Versicherungen, Finanzmarktinfrastrukturen, Institute und Produkte im Kollektivanlagenbereich, Beaufsichtigte nach Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgesetz sowie Versicherungsvermittler. Konkret ist sie für den Vollzug der einzelnen Finanzmarktgesetze zuständig: Im Bankenbereich betrifft dies das Bankengesetz (BankG), im Versicherungsbereich das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), auf dem Gebiet des Börsenhandels das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), für die Finanzinstitute das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), für Finanzdienstleister das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), im Fondsbereich das Kollektivanlagengesetz (KAG) und in Sachen Geldwäschereibekämpfung das Geldwäschereigesetz (GwG).

Den Vollzug dieser Gesetze erreicht die FINMA mit ihren Kerntätigkeiten der Bewilligung, der Überwachung, der Durchsetzung und der Regulierung.

Bewilligung und Überwachung

Die FINMA bewilligt Unternehmen aus jenen Branchen, die in den Zuständigkeitsbereich der Aufsichtsbehörde fallen. Damit ist die Behörde eine Art «Grenzwächter» des bewilligten Finanzmarktes. In der Folge stellt die FINMA mit ihrer Überwachungstätigkeit sicher, dass sich die bewilligten Institute an die aufsichtsrechtlich relevanten Rechtsgrundlagen halten. Alle Beaufsichtigten haben die Bewilligungsvoraussetzungen dauernd zu erfüllen. Die FINMA ist auch zuständig für die Geldwäschereibekämpfung.

Durchsetzung

Verfügt die FINMA über Hinweise auf Verstösse gegen das Aufsichtsrecht, geht sie diesen nach und trifft jene Massnahmen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes erforderlich sind. Wo notwendig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht in formellen Verwaltungsverfahren, sogenannten Enforcementverfahren, durch. Die Verfügungen der FINMA sind anfechtbar, können also gerichtlich überprüft werden. Die FINMA wickelt bei Bedarf auch Sanierungsverfahren und Konkurse ab und leistet Amtshilfe.

Marktaufsicht

Seit dem 1. Mai 2013 reichen die Kompetenzen der FINMA über die beaufsichtigte Finanzbranche hinaus. Im Rahmen der allgemeinen Marktaufsicht hat die FINMA unter anderem Marktmissbrauch zu ahnden, insbesondere Insiderhandel und Marktmanipulation.

Regulierung

Die FINMA versteht sich in erster Linie als Aufsichtsbehörde, deren Hauptaufgabe es ist, die Einhaltung der von Parlament und Bundesrat erlassenen Gesetze und Verordnungen zu kontrollieren. Nur in wenigen und untergeordneten Bereichen reguliert die FINMA selbst, mit eigenen Verordnungen und in Rundschreiben.
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