Europäische Aufsichtsbehörden

Der institutionelle Rahmen der EU-Finanzmarktaufsicht wird von verschiedenen Behörden vorgegeben. Der Kern ist das Europäische System der Finanzaufseher (European System of Financial Supervision [ESFS]), das aus den europäischen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken besteht. Daneben nehmen auch die Europäische Zentralbank sowie die Behörden der Bankenunion Funktionen im Bereich der Finanzmarktaufsicht wahr.
Die FINMA verfolgt laufend die Entwicklung auf europäischer Ebene und die Tätigkeiten der relevanten europäischen Gremien mit Bezug zum Finanzmarkt und zu Aufsichtsthemen.

European Supervisory Authorities (ESA)

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden, namentlich die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority [EBA]), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (European Insurance and Occupational Pensions Authority [EIOPA]) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority [ESMA]) bilden gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten die mikroprudenzielle Säule der EU-Finanzmarktaufsicht. Während die laufende Überwachung der Finanzinstitute weiterhin Aufgabe der nationalen Aufsichtsbehörden bleibt, sollen die europäischen Aufsichtsbehörden in der EU ein gemeinsames Regelwerk und konvergente Aufsichtspraktiken entwickeln und durchsetzen. Aufgabe der europäischen Aufsichtsbehörden ist es insbesondere, die EU-Organe im Gesetzgebungsverfahren zu beraten, regulatorische Standards zu entwickeln sowie die nationalen Aufsichtsbehörden zu koordinieren. 

European Systemic Risk Board ESRB

Aufgabe des (ESRB) ist die makroprudenzielle Aufsicht über den Finanzmarkt. Das ESRB erarbeitet Warnungen und Empfehlungen für Massnahmen zur Risikobekämpfung und überwacht deren Umsetzung. Das ESRB ist der Europäischen Zentralbank als Gremium ohne eigene Rechtspersönlichkeit angegliedert. 

European Central Bank (ECB)

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Hauptaufgabe der EZB ist es, die Kaufkraft des Euro und somit die Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Zudem wurde ihr im Rahmen der Bankenunion eine Aufsichtsfunktion übertragen. Unter dem Single Supervisory Mechanism (SSM) ist sie auch als Aufsichtsbehörde für bestimmte Banken im Euroraum tätig. Dafür wurde mit dem Single Supervisory Board (SSB) innerhalb der EZB eine eigene Behörde geschaffen. 

Bankenunion

Mit der Bankenunion wurden eine gemeinsame Bankenaufsicht (SSM) und ein zentralisierter europäischer Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) für Banken geschaffen. Die gemeinsame Bankenaufsicht übt das SSB aus, das als eigene Behörde in die EZB integriert ist. Das Single Resolution Board mit Sitz in Brüssel ist als Behörde für die Abwicklung von europäischen Banken zuständig. 
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