Die Financial Action Task Force

Bei der Financial Action Task Force on Money Laundering ist die FINMA in der Delegation unter der Leitung des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen vertreten. Sie kann somit in den Arbeitsgruppen der Organisation mitwirken und Einfluss nehmen auf die Entwicklung und Auslegung der internationalen Standards für die Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung sowie der Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Diese Standards sind für die Gesetzgebung wegleitend.
Die Financial Action Task Force (FATF) ist eine internationale zwischenstaatliche Organisation. Sie wurde von der G-8 gegründet und umfasst 39 Mitglieder, wovon 37 selbstständige Staaten unter Einschluss der Schweiz und zwei Regionalorganisationen (EU-Kommission und der Kooperationsrat der Golfstaaten) sind. Das Sekretariat der Organisation befindet sich in Paris, am Sitz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development [OECD]).

Aufgaben der FATF

Die Kernaufgabe der FATF besteht darin, internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung zu verfassen. Zudem kontrolliert sie deren effektive Umsetzung durch gesetzgeberische, regulatorische und operative Massnahmen im Rahmen gegenseitiger Länderprüfungen (Mutual Evaluations). Sie befasst sich ausserdem mit der Ausarbeitung von Richtlinien zur Umsetzung der Standards und der Verfassung von Dokumenten zur «Best Practice» sowie mit Fragen der Typologie im Rahmen von Geldwäschereihandlungen. 

Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung

Die FATF hat 40 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Sie wurden 1990 verfasst und in den Jahren 1996, 2001, 2003 und 2012 revidiert. Die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und der Sicherheitsrat der UNO haben diese Empfehlungen als internationale Standards anerkannt, obwohl sie kein unmittelbar bindendes Recht (Soft Law) darstellen. Weltweit haben sich über 180 Länder verpflichtet, die FATF-Empfehlungen zu übernehmen. Die Umsetzung der FATF-Empfehlungen in nationales Recht wird regelmässig von internationalen Gutachtern überprüft und beurteilt. 
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