Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Die Schweiz ist seit der Gründung Mitglied des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, der die Stärkung der Sicherheit und Verlässlichkeit des internationalen Bankensystems zum Ziel hat. Zu den Hauptaufgaben des Basler Ausschusses zählt der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden sowie der Erlass von Mindeststandards und Richtlinien.

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) wurde Ende 1974 bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel gegründet. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden von 27 Jurisdiktionen zusammen. Die Schweiz ist im Basler Ausschuss mit der FINMA und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vertreten. Der Basler Ausschuss ist das zentrale Gremium für die internationale Koordination von Bankenregulierung und dient als Forum für die Zusammenarbeit in Fragen der Bankenaufsicht. Sein Mandat ist es, die Bankenaufsicht zu stärken und dadurch die Finanzstabilität zu fördern.

Globaler Regulierungsrahmen

Basierend auf den Lehren aus der jüngsten Finanzkrise veröffentlichte der Basler Ausschuss 2010 unter der Bezeichnung Basel III ein Reformpaket, um die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften zu stärken. Teile davon traten ab 2013 in Kraft. Im Dezember 2017 veröffentliche der Basler Ausschuss seine finalen Basel III-Standards. Diese sollen nach internationalem Fahrplan im Jahr 2022 in Kraft treten. Das Ziel, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen, wird mit drei Säulen angestrebt.

Drei Säulen des Basler Regelwerks

Unter Säule 1 werden die anrechenbaren Eigenmittel sowie die Ansätze zur Bestimmung der Mindesteigenmittel für Kredit- und Marktrisiken sowie für operationelle Risiken definiert. Mit Basel III werden an das anrechenbare Kapital höhere Anforderungen bezüglich der Verlusttragfähigkeit gestellt und die Mindesteigenmittel erhöht. Weitere Elemente sind der Kapitalerhaltungspuffer, der antizyklische Kapitalpuffer und die Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio), letztere ist als nicht risikogewichtete Anforderung komplementär zu den risikoorientiert ausgestalteten Mindesteigenmittelanforderungen. Die Säule 2 beinhaltet den Überwachungsprozess hinsichtlich der Eigenmittelunterlegung und dem Risikomanagement. Unter der Säule 3 werden die Offenlegungspflichten der Banken definiert. Im Weiteren wurden auch neue Standards zum Liquiditätsmanagement für alle Banken sowie zu den Kapitalanforderungen für systemrelevante Finanzinstitute festgelegt.

Umsetzung in der Schweiz

Die Umsetzung von Basel III erfolgt in der Schweiz über die Anpassung der Eigenmittel- und Liquiditätsverordnung sowie der darauf abstützenden FINMA-Rundschreiben. Die Basel III-Vorschriften sind ab 2013 schrittweise in Kraft getreten. Die nationale Umsetzung der finalen Basel III-Regeln wird unter der Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vollzogen.

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