FINMA-Bewilligung ist eine Eintrittskarte zum Finanzmarkt

Für viele Tätigkeiten im schweizerischen Finanzmarkt braucht es eine Bewilligung. In den meisten Bereichen wird diese von der FINMA erteilt.

Will eine Person oder ein Unternehmen Gelder von Kunden verwalten oder von Anlegern entgegennehmen, Versicherungspolicen zeichnen oder Fonds auflegen bzw. verwalten, so braucht es dafür eine Bewilligung der FINMA. Eine Bewilligung erhält nur, wer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

 

Die Bewilligung der FINMA zieht eine unterschiedlich intensive Aufsicht nach sich: Je nach gesetzlicher Grundlage reicht das Spektrum von einer umfassenden laufenden Überwachung bis zu einer reinen Registrierung ohne laufende Überwachung, im Rahmen derer die FINMA nur tätig wird, wenn sie konkrete Hinweise erhält. In bestimmten Fällen müssen sich die Anbieter auch einer privaten Selbstregulierungsorganisation anschliessen.

Suche

Damit Sie überprüfen können, ob eine Person, ein Unternehmen oder ein Finanzprodukt über die notwendige Bewilligung verfügt, können Sie hier gezielt nach dessen Namen suchen. Um eine Versicherungsvermittlerin oder einen Versicherungsvermittler zu suchen, steht Ihnen das Register für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler zur Verfügung.

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Listen

Die FINMA führt Listen aller bewilligten Institute und Anlagefonds sowie aller registrierten Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler. Diese werden regelmässig aktualisiert. Es kann vorkommen, dass Beaufsichtigte die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit erhalten haben, jedoch noch nicht auf der entsprechenden Liste aufgeführt sind, oder dass Beaufsichtigte noch als bewilligt aufgeführt sind, denen die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit bereits entzogen worden ist.

Bewilligte Banken und Wertpapierhäuser

Liste der von der FINMA bewilligten Raiffeisenbanken

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.11  MB
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Liste der von der FINMA bewilligten Raiffeisenbanken

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.23  MB
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Bewilligte Personen nach Art. 1b BankG (Fintech-Bewilligung)

Versicherer

Liste der von der FINMA bewilligten Versicherungskonzerne

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.11  MB
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Liste der von der FINMA bewilligten Versicherungskonzerne

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.18  MB
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Registrierte Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind Personen, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen.

  • Für ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler ist der Registereintrag obligatorisch.
  • Gebundene Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler werden im Ausnahmefall gemäss Art. 42 Abs. 4 VAG im Register eingetragen.

Asset Management

Börsen und Finanzmarktinfrastrukturen

Vermögensverwalter und Trustees

Aufsichtsorganisationen

Liste der von der FINMA bewilligten Aufsichtsorganisationen

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.11  MB
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Liste der von der FINMA bewilligten Aufsichtsorganisationen

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.21  MB
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Geldwäschereibekämpfung

Das Geldwäschereigesetz (GwG) sieht eine indirekte Beaufsichtigung durch eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) vor. Über die Mitgliedersuche sehen Sie, ob ein Finanzintermediär Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation SRO ist.

Der Gesetzgeber hat den Status der direkt unterstellten Finanzintermediäre (DUFI) per 31. Dezember 2019 aufgehoben. Diese Finanzintermediäre werden ab 1. Januar 2020 nicht mehr von der FINMA beaufsichtigt (weitere Informationen zu den Übergangsbestimmungen).

Pfandbriefzentralen nach Pfandbriefgesetz (PfG)

Prüfgesellschaften

Bezüglich der Zulassungen von Prüfgesellschaften konsultieren Sie bitte das aktuelle Register der Revisionsaufsichtsbehörde

Ratingagenturen

Anerkannte Ratingagenturen, Konkordanztabellen

Zuletzt geändert: 15.03.2024 Grösse: 0.47  MB
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Prüfstelle für Prospekte

Registrierungsstellen

Kundenberaterinnen und –berater von inländischen Finanzdienstleistern, die in der Schweiz nicht prudenziell beaufsichtigt werden, müssen in einem Beraterregister eingetragen sein, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Die Registrierungsstelle führt das Beraterregister und entscheidet über die Eintragungen und Löschungen von Kundenberaterinnen und -berater im Register.

Liste der von der FINMA zugelassenen Registrierungsstellen

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.11  MB
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Liste der von der FINMA zugelassenen Registrierungsstellen

Zuletzt geändert: 19.04.2024 Grösse: 0.18  MB
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Unternehmens-Identifikationsnummern bewilligter Unternehmen

Als Ergänzung zu den obigen Listen stellt die FINMA als Dienstleistung die verfügbaren Unternehmens-Identifikationsnummern (UID) bewilligter Unternehmen zur Verfügung.

 

Kontakt

Im Zweifelsfall können Sie sich an folgende Adresse wenden, um zu erfahren, ob ein Anbieter im Besitz der notwendigen Bewilligung für seine Geschäftstätigkeit ist:

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern

Hotline: +41 31 327 98 88
Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr

E-Mail: questions@finma.ch

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