Zuständig
Liquidator/-in
Rechtsanwalt Dr. Thomas Rebsamen
Kapellplatz 1
6004 Luzern
Tel.: +41 41 410 15 90
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
Pegasus Development AG in Liquidation, Ringstrasse 14
7000 Chur
26.06.2024
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Pegasus Development AG in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. |
22.08.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Pegasus Development AG in Liquidation |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab 23. August 2023 |
3. Bermerkungen | Liquidator |
02.12.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Pegasus Development AG in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator Sie erhalten zudem Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz). Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern. |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis zum 22.12.2021 geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
23.04.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Pegasus Development AG in Liquidation CHE-101.302.444 Ringstrasse 14 7000 Chur |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab 23. April 2021 |
3. Bermerkungen | Liquidator Dr. iur. Thomas Rebsamen Kapellplatz 1 6004 Luzern Tel.: +41 (0)41 410 15 90 Innert der Auflagefrist können Gläubiger den Kollokationsplan im Rahmen von Art. 5 Bankeninsolvenzverordnung-FINMA beim Liquidator einsehen (Voranmeldung notwendig). Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim Richter am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Regionalgericht Plessur, Theaterweg 1, 7000 Chur, gerichtlich anhängig zu machen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
16.12.2020
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Pegasus Development AG
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2. Konkurseröffnung | 09.12.2020 |
3. Verfahren | Bankenkonkursverfahren
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4. Eingabefrist | 26. Januar 2021 |
5. Herausgabe- und Meldepflicht | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist dem Konkursliquidator unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabeansprüche | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidator(in) | Rechtsanwalt Dr. Thomas Rebsamen,
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8. Konkursort | Chur |
9. Hinweis | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bermerkungen | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Konkursliquidator oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Tel. Nr. +41 31 327 98 88, E-Mail: questions@finma.ch).
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