Zuständig
Liquidator/-in
Transliq AG
Bahnhofstrasse 37
8001 Zürich
Tel.: +41 (0)43 344 73 43
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in
Holtzbrinck Schweiz AG in Liquidation, Splügenstrasse 10
8002 Zürich
01.09.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Holtzbrinck Schweiz AG in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. |
17.01.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Holtzbrinck Schweiz AG in Liquidation |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab 17. Januar 2023 |
3. Bermerkungen | Liquidator |
12.08.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Holtzbrinck Schweiz AG in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidatorin
Gläubiger und Eigner erhalten die Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Liquidatorin anfordern. |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
25.05.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Holtzbrinck Schweiz AG |
2. Konkurseröffnung | 17.05.2021 |
3. Verfahren | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation |
4. Eingabefrist | 25. Juni 2021 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen |
5. Herausgabe- und Meldepflicht | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabeansprüche | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidator(in) | Transliq AG |
8. Konkursort | Zürich |
9. Hinweis | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bermerkungen | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Tel. Nr. +41 (0)31 327 98 88, E-Mail: questions@finma.ch). |