Innerhalb von vier Monaten nach dem Jahresabschluss nehmen die Prüfgesellschaften eine ausführliche Einschätzung der Risikolage der Beaufsichtigten vor und reichen diese der FINMA auf einem Standardformular ein. Die Risikoanalyse deckt sämtliche Prüffelder ab und hat zum Ziel, aus einer Kombination der verschiedenen Risikofaktoren das Nettorisiko zu bestimmen.
Bei Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorien 3 bis 5 gelangt eine Standardprüfstrategie zur Anwendung. Dabei gibt das Nettorisiko in den Prüffeldern vor, welche Prüfperiodizität und welche Prüftiefe zu beachten sind. Bei Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorien 1 und 2 hingegen nimmt die FINMA stärker Einfluss auf die abzudeckenden Prüffelder, indem die Prüfstrategie im Dialog mit der Prüfgesellschaft definiert wird. Die Prüfstrategie wird von den Prüfgesellschaften bei den Beaufsichtigten vor Ort umgesetzt.
Den Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorien 4 und 5 ohne erhöhte Risikolage und ohne erhebliche Schwachstellen steht die Möglichkeit offen, eine reduzierte Prüfkadenz zu beantragen. Wird der Antrag von der FINMA gutgeheissen, so führt die Prüfgesellschaft ihre Prüfungshandlungen nur alle 2 oder 3 Jahre beim Beaufsichtigten vor Ort aus.
In einem standardisierten Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung für Banken und Wertpapierhäuser teilen die Prüfgesellschaften die Feststellungen ihrer Prüfungen der FINMA mit. Der Bericht enthält einerseits allgemeine Angaben zum Ablauf der Prüfung, eine Unabhängigkeitserklärung der Prüfgesellschaft sowie weitere Informationen zur Entwicklung der Geschäftstätigkeit und Organisation des betroffenen Instituts. Andererseits finden sich im Bericht Kommentare zu allen festgestellten Unregelmässigkeiten oder zu den gegebenen Verbesserungsempfehlungen.
Unter besonderen Umständen kann die FINMA eine Prüfbeauftragte oder einen Prüfbeauftragten einsetzen. Als Prüfbeauftragte kommen andere zugelassene Prüfgesellschaften oder unabhängige Dritte in Frage, die über die nötige Erfahrung und Spezialwissen verfügen.
Die Meldung betreffend die Wahl einer Prüfgesellschaft erfolgt über die FINMA Erhebungs- und Gesuchplattform (EHP). Sollte ihr Institut über keinen Zugang zur EHP verfügen, kann das untenstehende Formular verwendet werden.