Prüfwesen bei Banken und Wertpapierhäusern

Die Prüfgesellschaften übernehmen bei der laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfung von Banken und Wertpapierhäusern eine sehr wichtige Rolle. Sie kontrollieren die vollständige Einhaltung der quantitativen und qualitativen regulatorischen Grundanforderungen. Zusätzlich haben sie sämtliche signifikanten Risiken zu berücksichtigen, denen die Beaufsichtigten einzeln ausgesetzt sind.

Innerhalb von vier Monaten nach dem Jahresabschluss nehmen die Prüfgesellschaften eine ausführliche Einschätzung der Risikolage der Beaufsichtigten vor und reichen diese der FINMA auf einem Standardformular ein. Die Risikoanalyse deckt sämtliche Prüffelder ab und hat zum Ziel, aus einer Kombination der verschiedenen Risikofaktoren das Nettorisiko zu bestimmen.

Prüfstrategie abgestimmt auf Risikoanalyse

Bei Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorien 3 bis 5 gelangt eine Standardprüfstrategie zur Anwendung. Dabei gibt das Nettorisiko in den Prüffeldern vor, welche Prüfperiodizität und welche Prüftiefe zu beachten sind. Bei Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorien 1 und 2 hingegen nimmt die FINMA stärker Einfluss auf die abzudeckenden Prüffelder, indem die Prüfstrategie im Dialog mit der Prüfgesellschaft definiert wird. Die Prüfstrategie wird von den Prüfgesellschaften bei den Beaufsichtigten vor Ort umgesetzt.
 
Den Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorien 4 und 5 ohne erhöhte Risikolage und ohne erhebliche Schwachstellen steht die Möglichkeit offen, eine reduzierte Prüfkadenz zu beantragen. Wird der Antrag von der FINMA gutgeheissen, so führt die Prüfgesellschaft ihre Prüfungshandlungen nur alle 2 oder 3 Jahre beim Beaufsichtigten vor Ort aus.

Berichterstattung

In einem standardisierten Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung für Banken und Wertpapierhäuser teilen die Prüfgesellschaften die Feststellungen ihrer Prüfungen der FINMA mit. Der Bericht enthält einerseits allgemeine Angaben zum Ablauf der Prüfung, eine Unabhängigkeitserklärung der Prüfgesellschaft sowie weitere Informationen zur Entwicklung der Geschäftstätigkeit und Organisation des betroffenen Instituts. Andererseits finden sich im Bericht Kommentare zu allen festgestellten Unregelmässigkeiten oder zu den gegebenen Verbesserungsempfehlungen.

Prüfbeauftragte

Unter besonderen Umständen kann die FINMA eine Prüfbeauftragte oder einen Prüfbeauftragten einsetzen. Als Prüfbeauftragte kommen andere zugelassene Prüfgesellschaften oder unabhängige Dritte in Frage, die über die nötige Erfahrung und Spezialwissen verfügen.

Dokumente

2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig bis 31.12.2023)

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 1.05  MB
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2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig ab 1.1.2024)

Zuletzt geändert: 07.12.2022 Grösse: 0.45  MB
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Anhänge zum Rundschreiben Prüfwesen

Anhang 2: Standardprüfstrategie Banken / Wertpapierhäuser

Anwendbar für Prüfungsjahre beginnend vor 31.12.2023

Zuletzt geändert: 01.01.2022 Grösse: 0.12  MB
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Anhang 2: Standardprüfstrategie Banken / Wertpapierhäuser

Anwendbar für Prüfungsjahre beginnend am 1.1.24 oder später

Zuletzt geändert: 07.12.2022 Grösse: 0.12  MB
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Anhang 13: Risikoanalyse Banken / Wertpapierhäuser

Anwendbar für Prüfjahre beginnend vor 31.12.2023

Zuletzt geändert: 01.01.2022 Grösse: 0.02  MB
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Anhang 13: Risikoanalyse Banken / Wertpapierhäuser

Anwendbar für Prüfjahre beginnend am 1.1.24 oder später

Zuletzt geändert: 07.12.2022 Grösse: 0.06  MB
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Wegleitungen zum Rundschreiben Prüfwesen

Wegleitung zur Durchführung der Aufsichtsprüfung

Zuletzt geändert: 02.02.2024 Grösse: 0.25  MB
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Wegleitung zur reduzierten Prüfkadenz

Zuletzt geändert: 24.02.2020 Grösse: 0.13  MB
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Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung

Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung für Banken und Wertpapierhäuser 2024

Anwendbar für Prüfjahre ab 01.01.2024

Zuletzt geändert: 20.09.2024 Grösse: 0.55  MB
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Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung für Banken und Wertpapierhäuser 2023

Anwendbar für Prüfjahre ab 01.01.2023

Zuletzt geändert: 01.09.2023 Grösse: 0.55  MB
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Bewilligungsprüfung

Wahl der Prüfgesellschaft

Die Meldung betreffend die Wahl einer Prüfgesellschaft erfolgt über die FINMA Erhebungs- und Gesuchplattform (EHP). Sollte ihr Institut über keinen Zugang zur EHP verfügen, kann das untenstehende Formular verwendet werden.

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