Prüfwesen bei Versicherungen

Wie Prüfgesellschaften im Rahmen der Prüfung bei Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen zum Einsatz kommen, legt primär die Standardprüfstrategie der FINMA fest. Diese ist auf die verschiedenen Prüfgebiete zugeschnitten. Für jedes Prüfgebiet erstellt die FINMA Mindestprüfvorgaben.

Bei der Prüfung im Versicherungsbereich legt grundsätzlich die FINMA die Prüfgebiete und die anwendbare Prüftiefe fest. Mit der Basisprüfung im Rahmen der Standardprüfstrategie werden einige Prüfgebiete jährlich abgedeckt, andere nach Vorgabe der FINMA in einem Mehrjahresturnus. Fallweise erfolgt die Prüfung auch in unterschiedlicher Ausprägung, beispielsweise beschränkt auf bestimmte Versicherungszweige oder Geschäftsfelder sowie hinsichtlich Prüftiefen und weiterer Aspekte.

Vorgaben der FINMA

Prüfgesellschaften führen die erforderlichen Prüfungen oder Beurteilungen in den pro Versicherungsunternehmen oder Versicherungsgruppe definierten Prüfgebieten anhand von Prüfpunkten durch. Diese Prüfpunkte werden von der FINMA festgelegt und zur Information der Versicherer auch auf dieser Seite veröffentlicht.

In den Prüfpunkten finden sich einerseits die zu beachtenden Prüffelder, andererseits auch die anwendbare Prüftiefe. In Bezug auf die eigentliche Prüfungsdurchführung halten sich die Prüfgesellschaften an von der FINMA vorgegebene Prüfstandards.

Dokumentation und Berichterstattung

Nach Abschluss der Prüfung reichen die Prüfer der FINMA die ausgefüllten Formulare mit den Prüfpunkten ein.

Im Bericht zur Prüfung an die FINMA halten die Prüfgesellschaften Beanstandungen und Feststellungen aus ihren Prüfungen oder kritische Beurteilungen in den einzelnen Prüfgebieten fest und beschreiben weitere Sachverhalte von aufsichtsrechtlichem Interesse nach den Vorgaben der FINMA. Eine Kopie des Prüfberichts geht an den Verwaltungsrat des jeweiligen Versicherungsunternehmens bzw. der Versicherungsgruppe.

Dokumente

2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig bis 31.12.2023)

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 1.05  MB
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2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig ab 1.1.2024)

Zuletzt geändert: 07.12.2022 Grösse: 0.45  MB
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Anhänge zum Rundschreiben Prüfwesen

Anhang 10: Standardprüfstrategie Versicherungsunternehmen

Zuletzt geändert: 04.12.2019 Grösse: 0.12  MB
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Anhang 11: Standardprüfstrategie Versicherungsgruppen

Zuletzt geändert: 04.12.2019 Grösse: 0.12  MB
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Anhang 14: Risikoanalyse

Zuletzt geändert: 11.11.2015 Grösse: 0.12  MB
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Wegleitungen zum Rundschreiben Prüfwesen

Prüfpunkte zu den Prüfgebieten betreffend Einzelunternehmen (Anhang 10 des FINMA-RS)

Gebundenes Vermögen

Zuletzt geändert: 16.10.2023 Grösse: 0.22  MB
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Business Continuity Management

Zuletzt geändert: 11.12.2023 Grösse: 0.13  MB
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Prüfpunkte zu den Prüfgebieten betreffend Versicherungsgruppen
und -konglomerate (Anhang 11 des FINMA-RS)

Risikokontrollprozesse Versicherungskonzerne

Zuletzt geändert: 16.10.2023 Grösse: 0.16  MB
  • Sprache(n):
  • DE
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Prüfpunkte anwendbar sowohl auf Einzelunternehmen als auch auf Versicherungsgruppen und -konglomerate

Prüfpunkte "Handel mit Derivaten" (FinfraG)

Zuletzt geändert: 16.10.2023 Grösse: 0.16  MB
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Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung

Wahl der Prüfgesellschaft

Die Meldung betreffend die Wahl einer Prüfgesellschaft erfolgt über die FINMA Erhebungs- und Gesuchplattform (EHP). Sollte ihr Institut über keinen Zugang zur EHP verfügen, kann das untenstehende Formular verwendet werden.

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