Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat erneut zahlreiche Geldwäschereirisikoanalysen geprüft und ergänzt die Aufsichtsmitteilung 05/2023 um weitere Beobachtungen und Erfahrungen sowohl für Banken wie auch FINIG-Institute. Dabei erkannte sie Fortschritte, stellte aber auch weiteres Verbesserungspotenzial fest.
Seit der Aufsichtsmitteilung 05/2023 hat die FINMA einen Teil der Risikoanalysen von über 30 im Frühjahr 2023 geprüften Banken erneut geprüft und die Risikoanalysen zahlreicher weiterer Banken sowie FINIG-Instituten analysiert. Dabei hat sie festgestellt, dass im Bankenbereich Fortschritte in der Definition ihrer Risikotoleranz und in der Ausgestaltung ihrer Risikoanalyse erzielt wurden. Aufgefallen ist auch, dass FINIG-Institute Aspekte der Aufsichtsmitteilung 05/2023 zum Teil bereits sinngemäss anwenden. Für diese sind die methodischen Grundsätze zur Erstellung der Risikoanalyse in gleicher Weise massgeblich wie für Banken. Die Detailtiefe kann aber unterschiedlich sein, da diese Institute in der Regel geringere Risiken haben.
Die FINMA hat allerdings sowohl bei Banken wie auch FINIG-Instituten weiteres Verbesserungspotential festgestellt, damit die Risikoanalyse noch effektiver als zentrales Kontroll- und Steuerungsinstrument in der Geldwäschereibekämpfung wirkt. So fehlten teilweise explizite Ausschlüsse von bestimmten Ländern, Kundensegmenten, Dienstleistungen und/oder Produkten oder diese passten nicht ausreichend zum Geschäftsmodell des Instituts. Weiter mangelte es an der korrekten Anwendung methodologischer Grundsätze zur Erstellung der Risikoanalyse.
Die Geldwäschereirisikoanalyse ist ein zentrales Instrument der strategischen Leitung eines Finanzinstituts und bildet einen Ausgangspunkt des Risikomanagements. Sie definiert die Risikotoleranz und legt die verbindlichen Leitplanken für Aufbau, Organisation und laufende Steuerung des Geldwäschereidispositivs fest. Damit stellt sie sicher, dass Ressourcen, Prozesse und Kontrollen risikoorientiert ausgestaltet sind und die regulatorischen Anforderungen wirksam erfüllt werden können.