Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes, die der Bundesrat heute verabschiedet hat. Die Gesetzesvorlage ist eines von verschiedenen zentralen Elementen zur Stärkung der Bankenstabilität. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, befürwortet die FINMA, dass die im bundesrätlichen Eckwertpapier zur Änderung des Bankengesetzes vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt umgesetzt werden. Insbesondere setzt sie sich für die Stärkung der gesetzlichen Instrumente zur Prävention ein.
Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, wie er das Too-Big-To-Fail-Dispositiv in der Schweiz mit Bezug auf die Kapitalanforderungen anpassen will. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst die vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesvorlage. Dass ausländische Tochtergesellschaften systemrelevanter Banken nicht vollständig kapitalunterlegt sind („Double Leverage“), gilt international seit über zwei Jahrzehnten als Risiko. In der Schweiz wird die Abschaffung der Double Leverage nach 2012 nun zum zweiten Mal empfohlen. Die Güterabwägung zwischen den Interessen der Aktionäre der Bank und den Risiken für die Steuerzahlenden ist von der Politik vorzunehmen.
Die geplanten Reformen der TBTF-Regulierung insgesamt sind zentral für die künftige Stabilität und Prosperität des Finanzplatzes Schweiz und somit für den Wohlstand unseres Landes. Die heute verabschiedete Gesetzesvorlage zur Stärkung der Kapitalbasis der systemrelevanten Banken ist jedoch nur eines von vielen Elementen.
Gesetz stärken durch neue präventive Instrumente
In einer sich stetig akzentuierenden Risikolandschaft sind eine starke Risikokultur und Governance sowie eine angemessene Risikoabdeckung mit Kapital und Liquidität für die finanzielle Resilienz der einzelnen Institute wichtig. Von zentraler Bedeutung sind zugleich gesetzliche Befugnisse, die ein präventives Eingreifen der Aufsicht erlauben.
Die FINMA setzt sich seit drei Jahren auch öffentlich für eine Stärkung der gesetzlichen Instrumente ein, wie sie im TBTF-Bericht des Bundesrates und auch im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) aufgenommen worden sind und empfohlen werden. Insbesondere befürwortet die FINMA die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes, einer Befugnis für Bussen sowie die gesetzliche Möglichkeit, öffentlich aktiver über abgeschlossene Verfahren zu kommunizieren und frühzeitig eingreifen zu können.
Die Lehren aus der Credit Suisse-Krise sind dann gezogen, wenn das Gesetz durch diese liberalen und präventiv wirkenden Instrumente gestärkt wird. Die FINMA erachtet es deshalb als zentral, dass die im bundesrätlichen Eckwertpapier zur Änderung des Bankengesetzes vorgeschlagenen Massnahmen insgesamt umgesetzt werden.