Entgegennahme von Fit-und-proper-Anfragen

Ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden können ihre Fit-und-proper-Anfragen an die FINMA stellen. Sie nutzen dazu das untenstehende Formular.

Als ausländische Behörde können Sie von der FINMA Informationen anfordern, die für die Beurteilung der Fitness und Properness von Einzelpersonen oder Unternehmen mit Bezug zur Schweiz im von der ersuchenden Behörde überwachten Finanzmarkt erforderlich sind. Nutzen Sie für Ihre Anfrage das untenstehende Formular.


Die FINMA sichert die Vertraulichkeit und zweckgebundene Verwendung der übermittelten Angaben zu.


Weiterführende Informationen über juristische Personen finden Sie allenfalls im Zentralen Firmenindex zefix.ch.

 

 

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