Partie | natürliche Person A |
---|---|
Domaine | Prestataires de services financiers exerçant sans droit |
Thème | Acceptation sans droit de dépôts du public |
Résumé | Die X AG emittierte Anleihensobligationen im dreistelligen Millionenbereich. Die Zeichnungs- und Liberierungsfristen wurden nicht eingehalten und die Emissionsprospekte enthielte keine konsolidierten Abschlüsse. Somit genügten die Anleihen den Anforderungen der in Art. 5 Abs. 3 Bst. b BankV vorgesehenen Ausnahme nicht und qualifizierten als Publikumseinlagen. Bei den durch die X AG – bzw. namentlich den sie beherrschenden indirekten Hauptaktionär A – begangenen aufsichtsrechtlichen Verstössen handelt es sich um einen Wiederholungsfall. Zudem wurden Mittel in Millionenhöhe aus dem Vermögen der X AG abgezogen und an A bzw. diesem nahestehende Personen und Gesellschaften überwiesen, womit die Interessen der Anleihensgläubiger erheblich gefährdet wurden. Die begangenen Aufsichtsrechtsverletzungen erscheinen – namentlich vor diesem Hintergrund – besonders schwerwiegend. |
Mesure | Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen Z für eine Dauer von 6 Jahren |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 17.12.2024 |