| Partie | Versicherung X |
|---|---|
| Domaine | Domaine autorisé |
| Thème | Autres |
| Résumé | Das Versicherungsunternehmen X ersuchte gestützt auf die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen um eine Erhöhung der Selbstbehalte in den Zusatzversicherungsbedingungen ihres Produktes Y. Die FINMA wies dieses Gesuch mit der Begründung ab: Anpassungen von Tarifen der Krankenzusatzversicherung können grundsätzlich nur im Umfang der bisher noch nicht berücksichtigten exogenen Teuerung, erfolgen; vorliegend war diese negativ. Dieser Grundsatz gilt auch bei indirekten Tarifanpassungen, welche durch direkte Leistungseinschränkungen, wie namentlich die Erhöhung von Selbstbehalten, erfolgen. |
| Mesure | Abweisung der von der Versicherung X beantragten Anpassung des Geschäftsplans (Anpassung allgemeine Versicherungsbedingungen) für ihr Produkt Y betreffend die Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG) |
| Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Communication | - |
| Date de la décision | 04.11.2022 |