Partie | natürliche Person A |
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Domaine | Domaine autorisé |
Thème | Autres |
Résumé | A hat in seiner Funktion als Hauptaktionär und Berater der Bank X übermässigen Einfluss auf operative Bereiche ausgeübt und das Institut durch interessenkonfliktbehaftete Investitionen in Anlagen, in welche er bereits zuvor selbst investiert war, hohen Rechts- und Reputationsrisiken ausgesetzt. Die Vorgänge stellten Verstösse gegen die Organisationspflicht und die Treue- und Sorgfaltspflichten für Effektenhändler dar. Die Investitionen erfolgten zudem im Bereich der Verwaltung von Vorsorgevermögen. Da sich die Investitionen jedoch mehrheitlich nicht zum Nachteil der Kunden auswirkten und die Bank gleichzeitig zahlreiche Massnahmen traf, um künftig eine ungewollte Einflussnahme durch A zu unterbinden, wäre ein Entzug der Aktionärsgewähr im vorliegenden Fall unverhältnismässig gewesen. A reduzierte überdies noch vor dem Ende des Verfahrens seine Mehrheitsbeteiligung auf unter 40 %, womit er einen wesentlichen Teil seiner Einflussmöglichkeiten verlor. Vor diesem Hintergrund sprach die FINMA gegen A eine Unterlassungsanweisung mit einer Strafandrohung im Wiederholungsfall aus. |
Mesure | Anordnung einer Unterlassungsanweisung (Art. 31 Abs. 1 FINMAG) |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date de la décision | 26.08.2022 |