2019-15

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Partie A AG in Liquidation, natürliche Personen A, B und C
Domaine Prestataires de services financiers exerçant sans droit
Thème Acceptation sans droit de dépôts du public
Résumé

Die A AG hat im Rahmen eines sog. „Initial Coin Offering” (ICO) Vermögenswerte von mindestens 37'000 Anlegern im Umfang von insgesamt über CHF 90 Mio. entgegengenommen. Die entgegengenommenen Vermögenswerte, welche als Anleihensobligationen qualifizieren sollten, wurden in einem sog. Token digitalisiert. Die FINMA ist zum Ergebnis gelangt, dass es sich bei den entgegengenommenen Vermögenswerten um Publikumseinlagen handelt und keine Ausnahme der Bankenverordnung – insbesondere diejenige von Art. 5 Abs. 3 Bst. b BankV – anwendbar ist. Die A AG hat somit gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Sie hat Aufsichtsrecht schwer verletzt. Das Verfahren gegen die drei natürlichen Personen hat die FINMA eingestellt.

Mesure

Feststellung (Art. 32 FINMAG), Einstellung.

Entrée en force

Das Bundesverwaltunggericht ist auf eine Beschwerde gegen die Verfügung nicht eingetreten, vgl. Urteil BVGer B-2237/2019 vom 02.03.2021 (rechtskräftig)

Communication Medienmitteilung der FINMA vom 27.3.2019
Date de la décision 15.03.2019
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