Partie | Bank X |
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Domaine | Domaine autorisé |
Thème | Autres |
Résumé | Der Verwaltungsrat der Bank X verkaufte deren damaligem CEO einen Teil einer bankeigenen Beteiligung an der Gesellschaft Y. Anlässlich dieses Verkaufs und der nachfolgenden Umsetzung kam es zu Verletzungen interner Regularien. Der Verwaltungsrat kam seiner Pflicht zur Oberaufsicht über den ehemaligen CEO nicht nach und schuf dadurch zusätzliche Rechts- und Reputationsrisiken. Dies entsprach nicht einer angemessenen Verwaltungsorganisation und war mit der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung nicht vereinbar. Die Verstösse und Unterlassungen stellten in ihrer Gesamtheit eine schwere Verletzung des Aufsichtsrechts dar. |
Mesure | Feststellung (Art. 32 FINMAG); organisatorische Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands (Art. 31 FINMAG); Einsetzung eines Prüfbeauftragten (Art. 24a FINMAG) |
Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | Medienmitteilung der FINMA vom 14.6.2018 |
Date de la décision | 12.06.2018 |