Die EHP dient primär allen Instituten und natürlichen Personen (z. B. Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern), die eine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA besitzen oder eine solche beantragen möchten. Institute mit einer FINMA-Zulassung werden aktiv von der FINMA eingeladen, die EHP zu nutzen. Institute ohne FINMA-Zulassung informieren sich auf der FINMA Homepage, ob für Ihr Institut der Bewilligungsprozess über die EHP erfolgt. Die betroffenen Zulassungen sind hier zu finden.
Sie können bei der FINMA einen sogenannten Selbstregistrierungsantrag einreichen. So erhalten Sie Zugang zum FINMA-Portal sowie zur EHP und Sie können danach einen Antrag für eine FINMA-Zulassung stellen. Detaillierte Informationen zur Selbstregistrierung finden Sie unter folgendem Link.
Bitte melden Sie die zu korrigierenden Angaben an digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Die Registrierung auf der EHP muss beim erstmaligen Aufruf ohne Unterbruch durchgeführt werden. Nur so kann sie erfolgreich abgeschlossen werden. Hierfür erhalten Sie einen einmaligen Registrierungs-Link, der 21 Tage lang gültig ist. Falls der Link nicht mehr funktioniert oder abgelaufen ist, melden Sie sich bitte unter Angabe der Fehlermeldung (Screenshot) bei digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
In der Regel wird ein Antrag für Selbstregistrierung innerhalb weniger Tage bearbeitet und genehmigt. Es kann jedoch zu leichten Verzögerungen kommen. Die im Antrag gemeldeten Personen (verantwortliche Person und stellvertretende Person) erhalten ein E-Mail, sobald der Antrag genehmigt, wurde. Ausserdem erfolgt später eine Bestätigung per Post an die im Selbstregistrierungsantrag hinterlegte Adresse des Instituts bzw. der natürlichen oder juristischen Person.
Sollte der Antrag nach fünf Arbeitstagen nicht genehmigt sein, bitten wir Sie, sich über digital@finma.ch bei uns zu melden.
Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, teilt dies die FINMA mit Begründung via E-Mail mit.
Mit der Genehmigung des Selbstregistrierungsantrags erhalten Sie Zugang zur EHP. Die Genehmigung bedeutet weder, dass Sie nun ein FINMA-bewilligtes Institut sind, noch, dass Sie unterstellungspflichtig sind. Mit der Selbstregistrierung erhalten Sie ausschliesslich Zugang zur EHP und den dort befindlichen Eingabevorlagen.
Die Registrierung auf der EHP erfolgt für bewilligte Institute durch die Meldung von berechtigungsverantwortlichen Personen (BVA). Nutzen Sie dafür das Formular auf der Website der FINMA. Das detaillierte Vorgehen ist auf der Seite "Zugang zur EHP mit vorhandener Bewilligung der FINMA" beschrieben.