Wenn Sie bereits über eine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen, wählen Sie "Zugang zur EHP mit vorhandener Bewilligung der FINMA beantragen".
Wenn Sie noch über keine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen, können Sie ihr Gesuch für die unten aufgeführten Zulassungsformen über die EHP einreichen. Beantragen Sie dazu über die Selbstregistrierung Zugang zur EHP und wählen Sie "Zugang zur EHP ohne vorhandene Bewilligung der FINMA beantragen".
Wenn Sie bereits über eine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen und Gesuche, Meldungen oder Daten digital an die FINMA übermitteln wollen, benötigen Sie Zugang zur EHP. Diesen Zugang müssen Sie beantragen.
Zugang zur EHP mit vorhandener Bewilligung der FINMA beantragen
Wenn Sie noch über keine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen, können Sie ihr erstmaliges Gesuch über die EHP einreichen und dazu über die Selbstregistrierung Zugang zur EHP beantragen. Diese Selbstregistrierung können Sie für ein Gesuch im Zusammenhang mit den nachfolgenden Tätigkeiten nutzen:
Bank
Vertretung ausländische Bank
Zweigniederlassung ausländische Bank
Unterstellungsanfrage Fintech
Ratingagentur
Wertpapierhaus
Vertretung ausländisches Wertpapierhaus
Zweigniederlassung ausländisches Wertpapierhaus
Fondsleitung
Verwalter von Kollektivvermögen
Vertretung ausländischer Verwalter von Kollektivvermögen
Vermögensverwalter
Vertretungen ausländischer Vermögensverwalter
Trustee
Vertretung ausländischer Trustees
DLT Handelssystem klein mit Nachhandelstätigkeit
DLT Handelssystem klein ohne Nachhandelstätigkeit
DLT Handelssystem mit Nachhandelstätigkeit
DLT Handelssystem ohne Nachhandelstätigkeit
Versicherungsvermittler
Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
Zugang zur EHP ohne vorhandene Bewilligung der FINMA beantragen
Wenn Sie eine andere Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA beantragen wollen, folgen Sie den detaillierten Wegleitungen auf der Seite "Alles zur Bewilligung". Dies betrifft namentlich Banken, Wertpapierhäuser, Versicherungen und Finanzmarktinfrastrukturen. Der Zugang zur EHP ist erst nach Abschluss des entsprechenden Prozesses möglich. Folgen Sie nach Erteilung der FINMA-Zulassung dem oben beschriebenen Pfad: "Mit vorhandener Bewilligung Zugang zur EHP beantragen".
Alles zur Bewilligung