Eine berechtigungsverantwortliche Person verwalten

Sie haben Zugang zur Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) und möchten eine Anpassung bei der berechtigungsverantwortlichen Person (BVA) vornehmen. Oder Sie benötigen Zugang zur EHP und müssen deshalb eine BVA registrieren. Verwenden Sie dafür das untenstehende Formular. Sie können eine Person neu oder zusätzlich als berechtigungsverantwortlich registrieren oder eine Person löschen. Sie müssen dazu keine neue Registrierung auf dem FINMA-Portal vornehmen.

Als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler folgen Sie bitte den Anleitungen auf der folgenden Seite:

Zugang zur EHP für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler


Die BVA verantwortet für Ihr Institut die Benutzerverwaltung innerhalb der EHP. Dies umfasst das Anlegen, Mutieren, Löschen und Attestieren von Benutzerinnen und Benutzern sowie das Ändern ausgewählter Stammdaten des Instituts. Weiter weist die BVA bei Erhebungen der FINMA die entsprechenden Aufgaben den zuständigen Personen beim Institut zu. Sie fungiert als verlängerter Arm der FINMA bei Supportanfragen zur EHP innerhalb des Instituts.

Um die BVA zu verwalten, brauchen sie keine neue Registrierung auf dem FINMA-Portal vorzunehmen.

Detaillierte Angaben zur BVA finden Sie im folgenden Dokument:

Die Rolle des Berechtigungsverantwortlichen

Zuletzt geändert: 13.07.2020 Grösse: 1.07  MB
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Wenn Sie als Institut über eine Bewilligung, Anerkennung, Zulassung oder Registrierung der FINMA verfügen, können Sie mit dem untenstehenden Formular eine neue BVA melden oder eine BVA löschen. Bitte beachten Sie, dass mindestens eine Person pro Institut BVA sein muss.

Wenn Sie die institutsintern zugewiesenen Rollen von Sachbearbeitenden und Managern ändern wollen, können sie dies innerhalb der EHP vornehmen.

Angaben zum Institut
Die UID finden Sie unter www.zefix.ch. Falls Sie keine UID besitzen, tragen Sie "CHE-000.000.000" ein.
Angaben zur Person
Bitte beachten Sie, dass die Aktivierungsfrist mindestens 10 Tage beträgt.
Ohne Angabe des Löschdatums wird der Zugriff auf das nächstmögliche Datum entzogen. Bitte beachten Sie, dass der BVA keinen Zugriff mehr hat, sobald die FINMA die eingehende Meldung verarbeitet hat.
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