Digitale Dokumente empfangen

Über die sogenannte Versandplattform können Sie digitale Dokumente von der FINMA empfangen, elektronisch verschlüsselt und vor der Einsicht Dritter geschützt.

Mit der Versandplattform können beaufsichtigte Institute, Prüfgesellschaften und weiteren Empfänger Dokumente elektronisch verschlüsselt von der FINMA empfangen. Die FINMA verwendet dafür die Plattform IncaMail der Schweizerischen Post. Die Nutzung der Versandplattform über das IncaMail-Webinterface ist für die beaufsichtigten Institute, für Prüfgesellschaften und für weitere Empfänger kostenlos. Sie setzt eine einmalige Registrierung voraus.

Notwendige Zustimmungserklärung

Die Versandplattform der FINMA erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen gemäss der Anerkennungsverordnung Zustellplattformen (SR 272.11), damit die FINMA im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV; SR 172.021.2) mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers Verfügungen auch elektronisch eröffnen kann.

Mit dem Ausfüllen des untenstehenden Formulars kann der FINMA das Einverständnis für die Zustellung von elektronischen Unterlagen via die Versandplattform mitgeteilt werden. Eine so erteilte Zustimmung zum Empfang von elektronischen Zustellungen der FINMA via die Versandplattform kann jederzeit per E-Mail an digital@finma.ch widerrufen werden. Über diese E-Mail-Adresse ist es auch möglich, der FINMA allfällige Änderungen zu einer bereits erklärten Zustimmung mitzuteilen (z.B. die Änderung einer E-Mail-Adresse) oder Fragen zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass nur eine E-Mail-Adresse als Empfänger angegeben werden kann.


Zustimmungserklärung

Bei juristischen Personen liegt es in der Verantwortung der Personen, die das vorliegende Formular ausfüllen, dass sie hierzu berechtigt sind.
1. Zustimmung erklärende empfangende Stelle
2. Kontaktperson für allfällige technische Rückfragen der FINMA
3. Zustimmung zum Empfang von elektronischen Zustellungen der FINMA im Bewilligungs- und Aufsichtsprozess:
4. Zustimmung zum elektronischen Rechnungsempfang
5. Auswahl der gewünschten Anbindungsart

Wichtige Hinweise

Bei der Angabe der E-Mail-Adresse(n) nach Ziff. 4 bis 4.2 des vorliegenden Formulars ist vorzugsweise darauf zu achten, dass diese möglichst auch bei allfälligen personellen Änderungen bestehen bleibt/bleiben (zum Beispiel durch Angabe einer unpersönlichen Gruppenmailbox). Die Weiterleitung an weitere Empfänger kann durch Regeln in der eigenen E-Mail-Infrastruktur umgesetzt werden.

Für den Erhalt von eingeschriebener elektronischer Post der FINMA muss in den IncaMail-Einstellungen (zusätzlich zur Eröffnung des IncaMail-Kontos via www.incamail.ch) vorgängig die entsprechende Empfangsfunktion für eingeschriebene elektronische Post aktiviert werden. Der elektronische Verkehr in einem Verfahren der FINMA richtet sich nach den anwendbaren Verfahrensbestimmungen, insbesondere nach der VeÜ-VwV. Die FINMA verschickt grundsätzlich nur elektronische Inlandsendungen via die Versandplattform. Unabhängig von der Zustimmung im vorliegenden Formular behält es sich die FINMA vor, Zustellungen auch künftig auf dem physischen Weg vorzunehmen. Weitere Informationen zur Nutzung der Versandplattform sind auf der Website der FINMA und unter www.incamail.ch abrufbar.

1Die Plattform IncaMail der Schweizerischen Post gilt als anerkannte Plattform gemäss der Anerkennungsverordnung Zustellplattformen (SR 272.11) für die sichere Zustellung (auch) im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens.

2
Falls Sie das vorliegende Formular im eigenen Namen als Privatperson ausfüllen, kann dieses Feld leer gelassen werden.

3
Gestützt auf Art. 8 Abs. 2 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Verwaltungsverfahren (VeÜ-VwV; SR 172.021.2) kann nur eine Person, die regelmässig Partei in einem Verfahren vor einer bestimmten Behörde ist oder regelmässig Parteien vor einer bestimmten Behörde vertritt, ihr generelles Einverständnis für den elektronischen Empfang von Verfügungen und weiteren Sendungen in künftigen Verwaltungsverfahren erklären. Andernfalls hat diese Zustimmung ausdrücklich im Rahmen des konkreten Verfahrens zu erfolgen (Art. 8 Abs. 1 VeÜ-VwV).

 

4Diese Zustimmung umfasst folgende Versandarten (es kann für beide Versandarten nur eine E-Mail-Adresse angegeben werden):

  • Elektronischer Versand "Standard" (bei IncaMail Versandart "Vertraulich" genannt; entspricht dem Äquivalent der physischen nicht eingeschriebenen Post).

  • Elektronischer Versand "Einschreiben" (bei IncaMail Versandart "Eingeschrieben" genannt; entspricht dem Äquivalent der physischen eingeschriebenen Post. Die FINMA wie auch die empfangende Stelle erhalten dabei je digital signierte Quittungen im PDF-Format, mit denen sich der Versand und der genaue Zeitpunkt des Empfangs nachweisen lassen).

5Beim IncaMail-Webinterface (das heisst ohne IncaMail-Integration) erfolgt die elektronische Zustellung der FINMA verschlüsselt an die angegebene E-Mail-Adresse. Mittels Eingabe des IncaMail-Passwortes kann die verschlüsselte E-Mail im eigenen Postfach geöffnet werden.

6Mit der IncaMail-Mailgateway-Integration wird IncaMail in die E-Mail-Anwendung eingebunden, sodass die elektronisch zugestellte Post der FINMA direkt in der eigenen E-Mail-Anwendung geöffnet werden kann (ohne Eingabe des IncaMail-Passwortes). Bei der Wahl dieser Anbindungsart wird die FINMA die Kontaktdaten im vorliegenden Formular der Post CH AG übermitteln, damit die genannte Integrationslösung entsprechend eingerichtet werden kann. Gemäss den der FINMA bekannten Informationen betragen die Kosten für die IncaMail-Mailgateway-Integration bei einer Anmeldung mit dem vorliegenden Formular zurzeit pauschal ca. CHF 360 pro Jahr (Stand: Oktober 2019; die Rechnungsstellung erfolgt durch die Post CH AG).

Fragen und Antworten Versandplattform

Zuletzt geändert: 25.02.2020 Grösse: 0.21  MB
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