Zuständig
Liquidator/-in Brigitte Umbach-Spahn und Karl Wüthrich, Wenger Plattner Zürich, Seestrasse 39, Postfach, CH-8700 Küsnacht-Zürich
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation, Schützengasse 30, 8001 Zürich
08.09.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation CHE-105.833.083 Schützengasse 30 8021 Zürich 1 |
2. Mitteilung | Liquidator
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3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen.
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15.08.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. |
14.04.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation
CHE 105.833.083 Schützengasse 30 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Liquidator
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend eine Verwertungshandlung und die Herausgabe von Vermögenswerten zugestellt.
Gläubiger können die konkursrechtliche Abtretung der im Zirkular genannten Forderungen und Bestreitungsrechte beim Liquidator beantragen.
Gläubiger und Eigner erhalten zudem Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung eine anfechtbare Verfügung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Liquidator anfordern. |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Publikation nach Art. 4 BIV-FINMA.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
14.04.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation
CHE 105.833.083 Schützengasse 30 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Liquidator
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular über die Einberufung einer Gläubigerversammlung zugestellt. Die Konkursliquidatoren beantragen, einen Vergleich über die Anerkennung von Konkursverbindlichkeiten zu genehmigen, welcher unter Vorbehalt der Rechte der anderen Gläubiger abgeschlossen wurde.
Lehnt ein Gläubiger den Antrag der Konkursliquidatoren nicht ausdrücklich innert der angesetzten Frist ab, so gilt dies als Zustimmung. Im Falle der Genehmigung des Antrags durch die Mehrheit der Gläubiger erfolgt keine Neuauflage und Publikation des durch den Vergleich abgeänderten Kollokationsplans. Eine Anfechtung der betreffenden Verbindlichkeit durch einen anderen Gläubiger ist dann nicht mehr möglich.
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei den Konkursliquidatoren anfordern. |
3. Fristenlauf | Die in dem Zirkular eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen auszuüben.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Publikation nach Art. 4 BIV-FINMA.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
26.11.2019
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation
CHE-105.833.083 Schützengasse 30 8021 Zürich |
2. Mitteilung | Liquidatoren
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend eine Verwertungshandlung zugestellt.
Gläubiger und Eigner erhalten die Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung eine anfechtbare Verfügung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz). Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses auf der für das Konkursverfahren eingerichteten Internetseite einsehen oder bei den Liquidatoren anfordern |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
26.11.2019
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation
CHE-105.833.083 Schützengasse 30 8021 Zürich |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab 27. November 2019 |
3. Bemerkungen | Liquidator Innert der Auflagefrist können Gläubiger den Kollokationsplan im Rahmen von Art. 5 Bankeninsolvenzverordnung-FINMA beim Liquidator einsehen (Voranmeldung notwendig).
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim Richter am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Zürich, Wengistrasse 30, Postfach, 8036 Zürich, gerichtlich anhängig zu machen.
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19.09.2018
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation, Schützengasse 30, 8021 Zürich |
2. Mitteilung | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend mehrere Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger können die Abtretung der im Zirkular genannten Rechtsansprüche bei der Liquidatorin beantragen. Gläubiger erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen eine anfechtbare Verfügung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gesuchsteller mit (Wohn-) Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz). Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Liquidatorin anfordern. |
3. Fristenlauf | Ablauf der Frist (Abtretung): 09.10.2018 Ablauf der Frist (anfechtbare Verfügung): 01.10.2018 Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
03.07.2018
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend eine Verwertungshandlung zugestellt.
Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung eine anfechtbare Verfügung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gläubiger mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz). Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei den Konkursliquidatoren (Brigitte Umbach-Spahn, Karl Wüthrich, Wenger Plattner Rechtsanwälte, Goldbach-Center, Seestrasse 39, 8700 Küsnacht, Tel. +41 (0)43 222 38 30) anfordern. |
3. Fristenlauf | Die in dem Zirkular eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkluar verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
14.06.2018
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular über die Einberufung einer Gläubigerversammlung zur Genehmigung von Vergleichen, die die Konkursliquidatoren ausgehandelt haben, und die Art der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei den Konkursliquidatoren (Brigitte Umbach-Spahn, Karl Wüthrich, Wenger Plattner Rechtsanwälte, Goldbach-Center, Seestrasse 39, 8700 Küsnacht, Tel. +41 (0)43 222 38 30) anfordern.
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3. Bemerkungen | Die in dem Zirkular eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
25.09.2017
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen und den Verzicht auf die Fortführung von Prozessen oder Verfahren zugestellt. Die Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Gläubiger können die Abtretung von Rechtsansprüchen bei den Konkursliquidatoren beantragen. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei den Konkursliquidatoren (Brigitte Umbach-Spahn, Karl Wüthrich, Wenger Plattner Rechtsanwälte, Goldbach-Center, Seestrasse 39, 8700 Küsnacht, Tel. +41 (0)43 222 38 30) anfordern. |
3. Fristenlauf | Die in dem Zirkular eingeräumten Rechte sind bis 10. Oktober 2017 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
17.05.2017
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Mit Verfügung vom 8. Mai 2017 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Konkursliquidatoren zur Einberufung von Gläubigerversammlungen ermächtigt. Die Gläubigerversammlungen haben die Aufgabe, von den Konkursliquidatoren ausgehandelte Vergleiche zu genehmigen. Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular über die erteilte Ermächtigung und die Art der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zugestellt.
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3. Fristenlauf | Die in dem Zirkular eingeräumten Rechte sind bis 31. Mai 2017 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkluar verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
16.03.2017
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend eine Verwertungshandlung zugestellt. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung eine anfechtbare Verfügung von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen.
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3. Fristenlauf | Die in dem Zirkular eingeräumten Rechte sind bis 27. März 2017 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkluar verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
16.03.2017
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Einsicht Kollokationsplan | Ab 16. März 2017 können die Berechtigten bei den Konkursliquidatoren (Brigitte Umbach-Spahn, Karl Wüthrich, Wenger Plattner Rechtsanwälte, Goldbach-Center, Seestrasse 39, 8700 Küsnacht) in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Voranmeldung unter Tel. +41 (0)43 222 38 30 notwendig). |
3. Fristenlauf | Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit zur Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
18.11.2015
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG in Liquidation, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Mitteilung | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses auf der für das Konkursverfahren eingerichteten Internetseite unter www.liquidation-bankhottinger.ch einsehen oder das Zirkular bei den Konkursliquidatoren (Brigitte Umbach-Spahn und Karl Wüthrich, Wenger Plattner Zürich, Seestrasse 39, Postfach, CH-8700 Küsnacht-Zürich, Tel. +41 43 222 38 -30 (Deutsch), 40 (Französisch), -50 (Englisch)) anfordern. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
27.10.2015
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | Bank Hottinger & Cie AG, Schützengasse 30, 8001 Zürich |
2. Konkurseröffnung | 26.10.2015 |
3. Verfahren | Bankenkonkursverfahren Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation. |
4. Eingabefrist | 30. November 2015 Forderungseingaben haben bei den Konkursliquidatoren zu erfolgen. Das entsprechende Formular ist hier abrufbar.
30 novembre 2015
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5. Herausgabe- und Meldepflicht | Schuldner der Bank sowie Personen, welche Vermögenswerte der Bank als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei den Konkursliquidatoren zu melden und ihnen die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Anzumelden sind auch Forderungen, gegen die eine Verrechnung geltend gemacht wird. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. Ausgenommen von der Herausgabepflicht sind die an einem repräsentativen Markt gehandelten Effekten oder anderen Finanzinstrumente, für die eine Abrede über die freihändige Verwertung besteht (Art. 27 Abs. 3 BankG), sowie die gestützt auf Art. 37d BankG abgesonderten Depotwerte. Diese sind jedoch dem Konkursliquidator innert der Eingabefrist unter Nachweis des Verwertungsrechts zu melden.
Les débiteurs de la banque ainsi que les personnes qui détiennent des biens de la banque à titre de gage ou à quelque titre que ce soit, ont l’obligation de les annoncer au liquidateur de la faillite dans le délai de production précité et de les mettre à disposition de ce dernier. Doivent également être produites, les créances qui feront l’objet d’une éventuelle compensation. Tout droit de préférence s’éteint, si l’annonce ou la mise à disposition est omise de façon injustifiée.
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6. Herausgabeansprüche | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Bank befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist den Konkursliquidatoren unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. Les créanciers et les personnes qui ont des revendications à faire valoir sur des biens détenus par la banque sont priés de produire leurs créances ou revendications en mains du liquidateur de la faillite, dans le délai imparti, en y joignant les moyens de preuve correspondants. |
7. Konkursliquidator(in) | Brigitte Umbach-Spahn und Karl Wüthrich, Wenger Plattner Zürich, Seestrasse 39, Postfach, CH-8700 Küsnacht-Zürich |
8. Konkursort | Zürich |
9. Hinweis | Die aus den Büchern der Bank ersichtlichen Forderungen werden von Gesetzes wegen berücksichtigt. Unabhängig davon, können auch diese Gläubiger ihre Forderungen bei den Konkursliquidatoren anmelden. Les créances inscrites dans les livres de la banque sont considérées de par loi. Indépendamment, les créanciers de telles prétentions peuvent également les annoncer au liquidateur désigné. |
10. Bemerkungen | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatoren (zuerich@wenger-plattner.ch, +41 43 222 38 30 (Deutsch), +41 43 222 38 40 (Französisch), +41 43 222 38 50 (Englisch) oder auf www.liquidation-bankhottinger.ch) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (questions@finma.ch, Tel. +41 (0)31 327 9888). Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Pour tout renseignement, nous prions les personnes concernées de s'adresser au liquidateur (zuerich@wenger-plattner.ch, +41 43 222 38 30 (en allemand), +41 43 222 38 40 (en français), +41 43 222 38 50 (en anglais) ou sur www.liquidation-bankhottinger.ch) ou à l’Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers FINMA (+41 (0)31 327 91 00, e-mail: questions@finma.ch). |