Zuständig
Liquidator/-in
Häusermann + Partner AG
Schwanengasse 5/7
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 31 326 51 30
Verfahrensart Konkurs, Liquidation
Schuldner/-in
a-class schweiz ag in Liquidation, Weierstrasse 6
5242 Lupfig
23.08.2024
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation CHE-114.623.219 Weierstrasse 6 5242 Lupfig |
2. Mitteilung | Liquidatorin
Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen und den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen alle Organe der Gemeinschuldnerin sowie weitere Rechtsansprüche zugestellt.
Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche und Eigner die Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen bei der Liquidatorin beantragen.
Sie erhalten zudem Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Liquidatorin anfordern. |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis am 12. September 2024 geltend zu machen.
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21.04.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation CHE-114.623.219 Weierstrasse 6 5242 Lupfig |
2. Mitteilung | Konkursliquidator
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3. Fristenlauf | Die eingeräumten Rechte sind innert 10 Tagen auszuüben.
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03.02.2023
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab dem 3. Februar 2023 |
3. Bermerkungen | Liquidator |
30.06.2022
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator
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3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis zum 20. Juli 2022 geltend zu machen.
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02.06.2022
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidator |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. |
10.03.2022
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Einsicht Kollokationsplan | 20 Tage ab 10. März 2022 |
3. Bermerkungen | Liquidator |
30.09.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Mitteilung | Liquidatorin Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche bei der Liquidatorin beantragen. Sie erhalten zudem Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Liquidatorin anfordern. |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
30.09.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner/-in | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Auflagefrist Lastenverzeichnis | 30.09.2021 |
3. Bermerkungen | Klagen auf Anfechtung des Lastenverzeichnisses sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen.
Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Für Detailangaben siehe Publikation SHAB.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
15.06.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Mitteilung | Konkursliquidatorin: Den Gläubigern und Eignern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend mehrere Verwertungshandlungen zugestellt. Die Gläubiger und Eigner erhalten zudem Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz). Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin anfordern. |
3. Fristenlauf | Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis zum 07.07.2021 geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
18.02.2021
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | a-class schweiz ag in Liquidation |
2. Konkurseröffnung | 09.02.2021 |
3. Verfahren | Bankenkonkursverfahren |
4. Eingabefrist | 18. März 2021 |
5. Herausgabe- und Meldepflicht | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Herausgabeansprüche | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Konkursliquidator(in) | Häusermann + Partner AG |
8. Konkursort | Lupfig |
9. Hinweis | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bermerkungen | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Tel. Nr. +41 31 327 98 88, E-Mail: questions@finma.ch).
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