| Partei | Fintech-Institut X |
|---|---|
| Bereich | Bewilligter Bereich |
| Thema | Konkurs |
| Zusammenfassung | Am 4. März 2025 entzog die FINMA die Bewilligung von X (einer Person im Sinne von Art. 1b BankG) und eröffnete deren Konkurs. Diese Massnahme wurde aufgrund der begründeten Besorgnis notwendig, dass X ernsthafte Liquiditätsprobleme haben könnte, insbesondere aufgrund mangelnder Erträge. In diesem Zusammenhang stellte die FINMA auch ernsthafte Gründe zur Besorgnis fest, dass die Gesellschaft überschuldet sein könnte. |
| Massnahmen | Entzug der Bewilligung und Konkurseröffnung (Art. 33 Abs. 1 BankG). |
| Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Kommunikation | Medienmitteilung der FINMA vom 4. März 2025 |
| Entscheiddatum | 03.03.2025 |