| Partei | Bank X |
|---|---|
| Bereich | Bewilligte |
| Thema | andere |
| Zusammenfassung | Im Rahmen des Marktaustritts der Bank X beschlossen die Aktionäre anlässlich der jährlichen ordentlichen Generalversammlung die Ausschüttung einer Substanzdividende in der Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken – dies trotz der ablehnenden Haltung der FINMA und des anwesenden Revisors. Um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital (Art. 3 Abs. 2 Bst. b BankG i.V.m. Art. 15 BankV) mit Blick auf die bevorstehende Liquidation nicht zu gefährden, erliess die FINMA gegen die Bank X ein Verbot der Dividendenausschüttung und von Kapitalauszahlungen. |
| Massnahmen | Verbot der Dividendenausschüttung und von Entnahmen zulasten des Eigenkapitals (Art. 31 FINMAG). |
| Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Kommunikation | - |
| Entscheiddatum | 17.04.2015 |