2015-03

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Partei Bank X
Bereich Bewilligte
Thema andere
Zusammenfassung

Im Rahmen des Marktaustritts der Bank X beschlossen die Aktionäre anlässlich der jährlichen ordentlichen Generalversammlung die Ausschüttung einer Substanzdividende in der Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken – dies trotz der ablehnenden Haltung der FINMA und des anwesenden Revisors. Um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital (Art. 3 Abs. 2 Bst. b BankG i.V.m. Art. 15 BankV) mit Blick auf die bevorstehende Liquidation nicht zu gefährden, erliess die FINMA gegen die Bank X ein Verbot der Dividendenausschüttung und von Kapitalauszahlungen.

Massnahmen

Verbot der Dividendenausschüttung und von Entnahmen zulasten des Eigenkapitals (Art. 31 FINMAG).

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

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Entscheiddatum 17.04.2015
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