2015-03

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Party Bank X
Area Licence holders
Topic Other
Summary

Im Rahmen des Marktaustritts der Bank X beschlossen die Aktionäre anlässlich der jährlichen ordentlichen Generalversammlung die Ausschüttung einer Substanzdividende in der Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken – dies trotz der ablehnenden Haltung der FINMA und des anwesenden Revisors. Um das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital (Art. 3 Abs. 2 Bst. b BankG i.V.m. Art. 15 BankV) mit Blick auf die bevorstehende Liquidation nicht zu gefährden, erliess die FINMA gegen die Bank X ein Verbot der Dividendenausschüttung und von Kapitalauszahlungen.

Measures

Verbot der Dividendenausschüttung und von Entnahmen zulasten des Eigenkapitals (Art. 31 FINMAG).

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 17.04.2015
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