Stresstest

Die FINMA führt bei beaufsichtigten Instituten sogenannte Stresstests durch, um die Auswirkungen von möglichen gravierenden Verschlechterungen der ökonomischen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Die betreffenden Institute müssen die in solchen Szenarien eintretenden Verluste verkraften können.

Der Stresstest ist ein Aufsichtsinstrument, welches die FINMA bei ausgewählten prudenziell beaufsichtigten Instituten anwendet. Ein Stresstest dient dazu, die Auswirkungen einer möglichen Krise auf die Eigenmittel und Solvenz der Institute zu ermitteln. Dabei müssen die getesteten Institute über ausreichende Kapital- und Liquiditätspuffer verfügen, um unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auffangen zu können. Wäre dies nicht der Fall, würde die FINMA dem betreffenden Institut beispielsweise eine Verminderung der Risikopositionen oder eine Verstärkung der Kapitalbasis anordnen.

Beispiele von Stresstests

Dieses Aufsichtsinstrument basiert auf den Grundsätzen («Principles for sound stress testing practices and supervision») des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Demnach ist zu unterscheiden zwischen Stresstests, welche die ganze Bank betreffen, und spezifischen Stresstests für bestimmte Produkte oder Portfolien. Beispiele für letztere sind Stresstests für Zinsrisiken und für Kreditrisiken im Hypothekarbereich. Bei diesen wird die entsprechende Exposition einer Bank unter adversen Gesichtspunkten analysiert und beurteilt.

Vergleichsanalysen

Stresstests werden üblicherweise bei mehreren beaufsichtigten Instituten gleichzeitig durchgeführt. Dies ermöglicht es der FINMA, Vergleichsanalysen zu erstellen und somit wichtige Erkenntnisse zum Risikoprofil der im Finanzmarkt tätigen Institute zu gewinnen.

Faktenblatt: Stresstests, ein wichtiges Instrument der Bankenaufsicht

Die FINMA erachtet Stresstests als ein wichtiges Aufsichtsinstrument. Damit lässt sich die Widerstandsfähigkeit von Banken in simulierten Extremsituationen beurteilen. Aus den Ergebnissen dieser Tests werden Erkenntnisse gewonnen, um allenfalls frühzeitig Massnahmen ergreifen zu können.

Zuletzt geändert: 24.03.2016 Grösse: 0.11  MB
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