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2026

FINMA eröffnet Anhörung zum teilrevidierten Rundschreiben 2019/2 «Zinsrisiken – Banken»

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 4. November 2026 die Anhörung zum teilrevidierten Rundschreiben 2019/2 «Zinsrisiken – Banken» eröffnet. Die Anhörung dauert bis zum 15. Januar 2027.

Mit der Teilrevision des FINMA-Rundschreibens 2019/2 «Zinsrisiken – Banken» setzt die FINMA einerseits die vom Basler Ausschuss im Juli 2024 aktualisierten Zinsschocks zur Messung des Zinsrisikos im Bankenbuch um. Andererseits werden Erkenntnisse aus der am 26. November 2025 publizierten Ex-post-Evaluation des FINMA-Rundschreibens 2019/2 umgesetzt.


Die Teilrevision reflektiert damit die aktualisierte Aufsichtspraxis der FINMA zu den Anforderungen an die Banken bei der Messung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Zinsrisiken im Bankenbuch. Dabei wird insbesondere stärker berücksichtigt, wie sich Zinsrisiken auf die Erträge der Banken auswirken.

Kontakt

Serkan Isik, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 95 59
serkan.isik@finma.ch

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FINMA eröffnet Anhörung zum teilrevidierten Rundschreiben 2019/2 «Zinsrisiken – Banken»

Zuletzt geändert: 04.11.2026 Grösse: 0.11  MB
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Entwurf: Revision des FINMA-Rundschreibens 2019/2

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Erläuterungsbericht

Teilrevision des FINMA-Rundschreibens 2019/2 «Zinsrisiken – Banken»

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Informationen zur Anhörung

Teilrevision des FINMA-Rundschreibens 2019/2 «Zinsrisiken – Banken»

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Kernpunkte

Teilrevision des FINMA-Rundschreibens 2019/2 «Zinsrisiken – Banken»

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