Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstützt die vom Bundesrat präsentierten Vernehmlassungsvorlagen zur Umsetzung der Massnahmen aus dem Too-Big-To-Fail-Bericht des Bundesrates und dem PUK-Bericht zur CS-Krise im Bankengesetz und in der Liquiditätsverordnung. Diese sind zentral zur Stärkung der Bankenstabilität und des Ansehens des Schweizer Finanzplatzes. Um eine optimale Wirkung zu erzielen, befürwortet die FINMA, dass die nun vorgeschlagenen Massnahmen als Gesamtpaket umgesetzt werden. Insbesondere setzt sie sich für die Stärkung der präventiv wirkenden Instrumente ein.
In seinen heute veröffentlichten Vernehmlassungsvorlagen zeigt der Bundesrat auf, mit welchen Massnahmen er das Too-Big-To-Fail (TBTF)-Dispositiv in der Schweiz zu stärken gedenkt.
Die FINMA begrüsst die Vernehmlassungsvorlagen und die damit vorgesehene Einführung mehrerer präventiv und disziplinierend wirkender Instrumente. Die Vernehmlassungsvorlagen sind deutlich proportional ausgestaltet und setzen gleichzeitig die richtigen Anreize für alle Beaufsichtigten. Sie werden entscheidend dazu beitragen, präventiv die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass Krisen- und Abwicklungsfälle auf dem Bankenplatz Schweiz auftreten.
Die FINMA hat bereits Anfang 2022 beschlossen, neue gesetzlichen Befugnisse zu beantragen und hat den Handlungsbedarf in den behördlichen Dialog eingebracht. Seit drei Jahren setzt sie sich auch öffentlich für eine Stärkung der gesetzlichen Instrumente ein, wie sie im TBTF-Bericht des Bundesrates und auch im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) aufgenommen worden sind und empfohlen werden. Die FINMA begrüsst, dass die Vorlagen die Aufsichtsinstrumente dort ausbauen, wo dies für die effektivste Erfüllung ihres gesetzlichen Mandats erforderlich ist.
Die vorgesehenen Massnahmen sind zentral, um präventiv die Widerstandskraft der Banken und somit die Stabilität des Finanzsystems zu stärken. Dazu gehören beispielsweise die Befugnis öffentlich aktiver über abgeschlossene Enforcementverfahren zu kommunizieren, die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes, die Anordnung verhältnismässiger Korrekturmassnahmen bei drohenden Verstössen gegen das Finanzmarktrecht, die Bussenbefugnis sowie zusätzliche Abwicklungsoptionen im Krisenfall.
Ebenso befürwortet die FINMA die im Bereich der Liquidität vorgesehenen Anpassungen, so beispielsweise die LoLR-Vorbereitungspflichten. Diese sollen dazu beitragen, dass grössere Banken in Stresssituationen leichter Liquiditätshilfe beanspruchen können.
Die FINMA unterstützt die vom Bundesrat vorgesehenen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen zur Stärkung der Bankenstabilität. Es ist wichtig, dass die nun vorgeschlagenen Massnahmen als Gesamtpaket umgesetzt werden, um eine möglichst optimale Wirkung zu erzielen und damit eine entscheidende Stärkung der Resilienz des Finanzplatzes Schweiz erreicht werden kann.