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2026

FINMA veröffentlicht eine neue Verordnung über die Risikoverteilung für Banken und Wertpapierhäuser

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überführt zwei bestehende Rundschreiben über die Risikoverteilung bei Banken und Wertpapierhäusern in eine neue Verordnung. Sie erfüllt damit die Anforderung zur Stufengerechtigkeit der Regulierung nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.

Die neue FINMA-Verordnung über die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser (RVV-FINMA) ersetzt die bisherigen Rundschreiben 2013/7 "Limitierung gruppeninterner Positionen – Banken" und 2019/1 "Risikoverteilung – Banken".


Zu dieser Verordnung hat die FINMA vom 3. Juli 2025 bis zum 29. September 2025 eine Anhörung durchgeführt. Die Überführung wurde mehrheitlich begrüsst.


Die wenigen inhaltlichen Änderungen standen im Zusammenhang mit der auf Stufe der bundesrätlichen Eigenmittelverordnung am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bestimmungen zu Basel III final.


Die RVV-FINMA tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die FINMA-Rundschreiben 2013/7 und 2019/1 werden zeitgleich aufgehoben.

Kontakt

Ursula Keel, Mediensprecherin
Tel. +41 (0)31 327 14 45
ursula.keel@finma.ch

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FINMA veröffentlicht eine neue Verordnung über die Risikoverteilung für Banken und Wertpapierhäuser

Zuletzt geändert: 20.05.2026 Grösse: 0.11  MB
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Verordnung der FINMA über die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser

Zuletzt geändert: 08.05.2026 Grösse: 0.29  MB
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Verordnung der FINMA über die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser

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Verordnung der FINMA über die Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser

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