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Internationale Sanktion
2024

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 beschlossen, die infolge des Erdbebens vom Februar 2023 in das Sanktionsregime gegenüber Syrien aufgenommene befristete humanitäre Ausnahme um weitere sechs Monate zu verlängern.

Die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) sieht bereits zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Zwecke vor. Der Bundesrat hatte am 10. März 2023 beschlossen, die befristete humanitäre Ausnahme der EU in die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien aufzunehmen. Dank dieser Ausnahme sind die gezielten Finanzsanktionen nicht anwendbar auf Tätigkeiten, die zur Durchführung humanitärer Aktivitäten durch internationale Organisationen oder bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren erforderlich sind.

Mit dem heutigen Beschluss verlängert der Bundesrat die Ausnahme nun ebenfalls um sechs zusätzliche Monate bis zum 12. September 2024.

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