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Internationale Sanktion
2023

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2023 weitere Sanktionen gegenüber Russland in Kraft gesetzt. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) geändert.

Der Bundesrat hat am 15. Februar 2023 die Sanktionsmassnahmen im Zusammenhang mit Rohöl und Erdölerzeugnissen gegenüber Russland angepasst und damit die letzten von der Europäischen Union (EU) verhängten Sanktionen übernommen. Neu sind der Handel, die Vermittlung und der Transport beispielsweise von Heizölen aus Russland oder mit russischem Ursprung nur dann erlaubt, wenn der Preis je Barrel nicht mehr als 45 USD beträgt. Für Benzin, Diesel oder Petroleum gilt eine Preisobergrenze von 100 USD pro Barrel.

Die Änderungen sind am 15. Februar 2023 um 18.00 Uhr in Kraft getreten.

Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.

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