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Internationale Sanktion
2022

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 16. März 2022 eine Totalrevision der «Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus» beschlossen (SR 946.231.116.9). 

Es ist insbesondere verboten, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Belarus bereitzustellen. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Transaktionen mit der belarussischen Zentralbank sind nicht mehr erlaubt. Zudem werden gelistete belarussische Banken vom internationalen Kommunikationsnetzwerk SWIFT ausgeschlossen. Das WBF hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderung tritt am 16. März 2022 um 12.00 Uhr in Kraft.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.


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