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2019

Handel mit Schweizer Aktien: Anpassung der Liste anerkannter ausländischer Handelsplätze

Die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA wird per 1. Juli 2019 die Liste der ausländischen Handelsplätze anpassen, die für den Handel von Schweizer Aktien anerkannt sind. Damit vollzieht die FINMA den heutigen Entscheid des Eidgenössischen Finanzdepartementes EFD nach, EU-Länder per 1. Juli 2019 auf die für die FINMA-Anerkennung massgebliche Liste zu setzen.

Ausländische Handelsplätze, an denen Schweizer Beteiligungspapiere gehandelt werden oder die den Handel mit solchen ermöglichen, bedürfen seit dem 1. Januar 2019 vorgängig einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der FINMA. Die FINMA hat hierzu die Aufsichtsmitteilungen 02/2018 und 04/2018 publiziert.

 

Ein ausländischer Handelsplatz kann gemäss der Verordnung des Bundesrats nur dann anerkannt werden, wenn dieser seinen Sitz in einer Jurisdiktion hat, die nicht in der vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) geführten Liste eingetragen ist. Sobald der ausländische Handelsplatz seinen Sitz in einer der Jurisdiktionen gemäss Liste des EFD hat, fällt die Anerkennung von Gesetzes wegen dahin.

 

Das EFD hat heute bekanntgegeben, dass es per 1. Juli 2019 die EU-Länder auf die für eine Anerkennung der FINMA massgebliche Liste der Jurisdiktionen setzen wird (siehe Verordnung des Bundesrates). In der Folge wird auch die FINMA ihre Liste der anerkannten ausländischen Handelsplätze per 1. Juli 2019 anpassen.

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