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2018

LIBOR-Ablösung: FINMA veröffentlicht Aufsichtsmitteilung

Die britische Financial Conduct Authority FCA hat kommuniziert, dass sie den Referenzzinssatz LIBOR ab 2021 voraussichtlich nicht mehr unterstützen wird. Weltweit werden daher zurzeit alternative Referenzzinssätze erarbeitet – so auch in der Schweiz. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA weist mit einer Aufsichtsmitteilung auf Risiken einer möglichen Ablösung des LIBOR hin.

Viele Finanzprodukte und in den Finanzmärkten zurzeit geltende Verträge sind vom Referenzzinssatz LIBOR abhängig. Die mögliche Ablösung des LIBOR ab dem Jahr 2021 ist für die Beaufsichtigten daher unter Umständen mit Risiken verbunden. Die FINMA informiert die beaufsichtigten Institute im Rahmen einer Aufsichtsmitteilung über ihre Einschätzung dieser Risiken. Die FINMA sieht für die Beaufsichtigten insbesondere Rechtsrisiken, Bewertungsrisiken und Risiken bei der Sicherstellung der operationellen Bereitschaft.


Die FINMA empfiehlt es den Beaufsichtigten, sich frühzeitig mit den Herausforderungen einer potenziellen Ablösung des LIBOR zu befassen. Die FINMA wird den Umgang der Institute mit den diesbezüglichen Risiken im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit thematisieren.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2018

LIBOR: Risiken einer potenziellen Ablösung

Zuletzt geändert: 17.12.2018 Grösse: 0.21  MB
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