News

Meldung
2017

Aufhebung Rundschreiben "Bewilligungs- und Meldepflichten Banken"

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hebt per sofort ihr Rundschreiben 2008/1 "Bewilligungs- und Meldepflichten Banken" auf.

Das Rundschreiben 2008/1 "Bewilligungs- und Meldepflichten Banken" listet die bewilligungs- und meldepflichtigen Tatbestände bei Börsen, Banken, Effektenhändlern und Prüfgesellschaften auf. Das Rundschreiben führt dabei rein deklaratorisch aus, in welchen Artikeln der Finanzmarktgesetze diese Pflichten verankert sind. Diese Auflistung in einem Rundschreiben festzuschreiben, ist nicht sachgerecht. Die FINMA hebt deshalb das von der damaligen Eidgenössischen Bankenkommission übernommene Rundschreiben per sofort auf. An den im Rundschreiben aufgeführten Bewilligungs- und Meldepflichten ergeben sich dadurch keine Änderungen.

Backgroundimage