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Medienmitteilung
2017

FINMA veröffentlicht Bankeninsolvenzverordnung-FINMA

Nach durchgeführter Anhörung veröffentlicht die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die teilrevidierte Bankeninsolvenzverordnung-FINMA. Die Anpassungen konkretisieren die Pflicht von Banken und Effektenhändlern, neue Verträge oder Änderungen an bestehenden Verträgen nur zu vereinbaren, wenn die Gegenpartei einen Aufschub der Beendigung von Verträgen einräumt. Die Neuerungen treten am 1. April 2017 in Kraft.

Eine am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Änderung der Bankenverordnung (Art. 12 Abs. 2bis) verpflichtet Schweizer Banken und Effektenhändler, neue Verträge unter ausländischem Recht oder Gerichtsstand nur noch dann einzugehen, wenn die Gegenparteien einen allfälligen von der FINMA angeordneten Aufschub im Voraus vertraglich anerkennen. Ein solcher Aufschub sichert die Fortführung von wesentlichen Vertragsverhältnissen in Krisensituationen. Diese Pflicht wird nun in der teilrevidierten Bankeninsolvenzverordnung-FINMA entlang internationaler Standards konkretisiert. Die neuen Bestimmungen treten am 1. April 2017 in Kraft.


Die Anhörungsteilnehmenden begrüssten diese Teilrevision grundsätzlich, verlangten aber Präzisierungen und zusätzliche Ausnahmen von der Vertragsanpassungspflicht. Die FINMA prüfte diese Begehren und ihre Auswirkungen eingehend. Als Folge passte die FINMA die Regelung des Anhörungsentwurfs an: Ausländische Gruppengesellschaften müssen Finanzverträge nur dann anpassen, wenn eine Bank oder ein Effektenhändler mit Sitz in der Schweiz die Erfüllung sicherstellt. Zudem erweiterte die FINMA die Ausnahmebestimmungen für Verträge mit Privatpersonen sowie für Verträge zur Platzierung von Finanzinstrumenten im Markt. Schliesslich verlängerte die FINMA auch die Übergangsfristen auf zwölf Monate für Verträge mit Banken und Effektenhändlern und auf achtzehn Monate für Verträge mit anderen Gegenparteien.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA veröffentlicht Bankeninsolvenzverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 16.03.2017 Grösse: 0.23  MB
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Anhörungsbericht

Bericht über die Anhörung vom 27. September bis zum 8. November 2016 zur Teilrevision der BIV-FINMA

Zuletzt geändert: 09.03.2017 Grösse: 0.6  MB
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Stellungnahmen

Teilrevision der Bankeninsolvenzverordnung-FINMA (BIV-FINMA)

Zuletzt geändert: 09.03.2017 Grösse: 4.91  MB
  • Sprache(n):
  • DE
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Bankeninsolvenzverordnung-FINMA, BIV-FINMA

Änderung vom 9. März 2017

Zuletzt geändert: 09.03.2017 Grösse: 0.49  MB
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