News

Internationale Sanktion

Änderung der Anhänge 5 und 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 27. Januar 2016 die Anhänge 5 und 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wird im Anhang 5 ein Unternehmen gestrichen und eine Änderung vorgenommen. Im Anhang 6 werden vier Unternehmen und eine Person gestrichen. Die Änderung tritt am 28. Januar 2016 um 18:00 Uhr in Kraft. 

 

Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.


Backgroundimage