Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 27. Januar 2016 die Anhänge 5 und 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wird im Anhang 5 ein Unternehmen gestrichen und eine Änderung vorgenommen. Im Anhang 6 werden vier Unternehmen und eine Person gestrichen. Die Änderung tritt am 28. Januar 2016 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.