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2014

FINMA veröffentlicht Rundschreiben «Leverage Ratio» und «Offenlegung Banken»

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erlässt nach Anhörung das neue Rundschreiben zur Leverage Ratio und das revidierte Rundschreiben zur Offenlegung. Das Rundschreiben Leverage Ratio bestimmt die Berechnung des Gesamtengagements für die Leverage Ratio. Die Anpassungen im Rundschreiben Offenlegung präzisieren die neuen Pflichten zur Offenlegung der Kennzahlen Leverage Ratio und Liquidity Coverage Ratio.
Der internationale Bankenstandard Basel III sieht eine Quote für die Höchstverschuldung (Leverage Ratio) vor. Um die notwendigen Berechnungsvorschriften auch in der schweizerischen Regulierung festzulegen, erlässt die FINMA das neue Rundschreiben 2015/3 «Leverage Ratio». Die Basel-III-Regeln fordern überdies, dass die Kennzahlen «Leverage Ratio» und «Liquidity Coverage Ratio» (LCR) ab 2015 offengelegt werden müssen. Diese Transparenzbestimmungen wurden im Rundschreiben 2008/22 «Offenlegung Banken» eingefügt. Beide Rundschreiben wurden gleichzeitig einer Anhörung unterzogen und treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Anhörung begrüsst

Zahlreiche Interessierte nahmen an der Anhörung zu den Rundschreiben «Leverage Ratio» und «Offenlegung Banken» teil. Sie hiessen die Einführung der Leverage Ratio nach internationalem Standard grundsätzlich gut. Allerdings wurden einige Regeln wie die Behandlung von Zweckgesellschaften oder der Einbezug aller flüssiger Mittel im Gesamtengagement als zu konservativ oder zu kompliziert beurteilt. Bei der Offenlegung der Leverage Ratio wurde der Detaillierungsgrad wie auch der Einführungszeitpunkt kritisiert.

Multiplikator angepasst

Gemäss der gültigen Eigenmittelregulierung muss die FINMA bei allen Banken die Basler Standards anwenden. Diese Bestimmung verlangt, dass beim Schweizer Standardansatz für die Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten ein Multiplikator angewendet werden muss, um die Gleichwertigkeit mit den Basler Mindeststandards zu erreichen. Die FINMA schlug einen Multiplikator 2 vor, welcher als zu hoch kritisiert wurde. Er wird nun auf 1,5 angesetzt.

LCR-Berechnung vereinfacht

In Bezug auf die Offenlegung der Liquidity Coverage Ratio übernimmt die FINMA das von der Branche vorgeschlagene Wesentlichkeitsprinzip bei allen nicht systemrelevanten Banken. Somit müssen nicht systemrelevante Banken nicht zu allen qualitativen Angaben gemäss den Basel-III-Bestimmungen Stellung nehmen, sondern nur zu den für die Bank relevanten Punkten. Ausserdem können systemrelevante Banken zur täglichen Berechnung der LCR-Kennzahl nun einen risikobasierten Ansatz verwenden. Anstelle einer täglichen Berechnung sämtlicher Komponenten der Kennzahl, müssen also volatile Komponenten zwar täglich, aber weniger volatile Komponenten nur wöchentlich aktualisiert werden.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch
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FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Leverage Ratio" und "Offenlegung Banken"

Zuletzt geändert: 28.11.2014 Grösse: 0.25  MB
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Stellungnahmen

Rundschreiben «Leverage Ratio» und «Offenlegung»

Zuletzt geändert: 29.10.2014 Grösse: 2.16  MB
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Anhörungsbericht «Leverage Ratio» und «Offenlegung»

Bericht der FINMA über die Anhörung vom 17. Juni 2014 bis 31. August 2014 zu den Entwürfen der Rundschreiben

Zuletzt geändert: 29.10.2014 Grösse: 0.33  MB
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