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Medienmitteilung
2012

FINMA führt temporäre Erleichterungen beim Schweizer Solvenztest ein

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. Januar 2013 das Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)" in Kraft. Im Zentrum stehen zwei Bereiche: Einerseits passt die FINMA die Zinskurve an, andererseits adaptiert sie die Schwellenwerte, bei deren Unterschreitungen sie Korrekturen verlangt.
Nachdem der Bundesrat am 30. November 2012 die Aufsichtsverordnung (AVO) angepasst hat, nutzt die FINMA die ihr neu zustehende Möglichkeit, in der aktuellen ausserordentlichen Tiefzinsphase Erleichterungen bei der Zinskurve zu gewähren.

Neu risikobehaftete Zinskurven erlaubt

Das neue Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)" erlaubt den Versicherungen, ihre Verpflichtungen aus den laufenden Versicherungsverträgen mit risikobehafteten Zinskurven zu bewerten. Um Fehlanreize zu verhindern, gelten die Erleichterungen ausschliesslich für das bestehende, nicht jedoch für neues Geschäft. Diese Massnahme stellt für die betroffenen Unternehmen eine spürbare Erleichterung dar. Ähnliche Bestrebungen gibt es auch im europäischen Solvency-II-Projekt. Die neue Regelung hat für drei Jahre Gültigkeit: Ab 2016 müssen die Versicherungsunternehmen für die Bewertung ihrer Verpflichtungen wieder risikolose Zinskurven verwenden.

FINMA senkt Interventionsschwellen

Zusätzlich verzichtet die FINMA bis 2016 auf gewisse Massnahmen, die bei der Unterschreitung von definierten Schwellenwerten nach den bestehenden SST-Bestimmungen ergriffen würden. Zusätzlich gewährt sie den Unternehmen temporär längere Fristen, um die vorgeschriebenen Schwellenwerte wieder zu erreichen (siehe auch Medienmitteilung vom 20.9.2012). 

Anhörung

Die Anhörung zu diesem Rundschreiben stiess auf ein verhältnismässig geringes Echo: Nur wenige Stellungnahmen gingen bei der FINMA ein. Sämtliche Teilnehmer begrüssten grundsätzlich den Vorschlag der FINMA. Den wenigen kritischen Rückmeldungen und Verbesserungsvorschlägen wurde durch vereinzelte materielle und formelle Anpassungen Rechnung getragen.

Tiefzinsumfeld als Auslöser

Mit dem neuen Rundschreiben kann die Versicherungsbranche besser auf das anhaltende Tiefzinsumfeld reagieren. Vor allem die Lebensversicherungsunternehmen stehen vor der Herausforderung, die Zinsgarantien aus den laufenden Versicherungsverträgen in diesem Umfeld zu finanzieren. Gleichzeitig werden mit den temporären Erleichterungen Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen Markt vermindert.

Die FINMA setzt das neue Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)" auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Es ergänzt das bestehende FINMA-Rundschreiben 08/44 "SST", das weiterhin in Kraft bleibt.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
2013/02 FINMA-Rundschreiben "SST-Erleichterungen" (06.12.2012) – Alte Fassung

Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)

Zuletzt geändert: 06.12.2012 Grösse: 0.16  MB
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Anhörungsbericht

Bericht der FINMA über die Anhörung vom 20. September 2012 bis zum 19. Oktober 2012 zum Entwurf des Rundschreibens „SST-Erleichterungen“

Zuletzt geändert: 06.12.2012 Grösse: 0.2  MB
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Kernpunkte

Rundschreiben SST-Erleichterungen

Zuletzt geändert: 20.09.2012 Grösse: 0.2  MB
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Stellungnahmen

Rundschreiben «SST-Erleichterungen»

Zuletzt geändert: 11.12.2012 Grösse: 0.35  MB
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  • DE
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