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Medienmitteilung
2012

FINMA schlägt temporäre Erleichterungen beim Schweizer Solvenztest vor

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zum Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)". Im Zentrum der Erleichterungen stehen zwei Bereiche: Einerseits plant die FINMA Anpassungen bei der Zinskurve, andererseits adaptiert sie die Schwellen, bei deren Unterschreitungen sie eingreift und Korrekturen verlangt. Für die Anpassung der Zinskurve ist eine Änderung der Aufsichtsverordnung (AVO; SR 961.011) erforderlich. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat dazu heute eine Anhörung eröffnet. Die Anhörung für beide Regulierungsvorlagen endet am 19. Oktober 2012.
Ziel des Rundschreibens ist es, zwei grossen Herausforderungen der Versicherungsbranche zu begegnen. Zum einen bereitet das anhaltende Tiefzinsumfeld insbesondere den Lebensversicherungsunternehmen erhebliche Schwierigkeiten: Die Finanzierung der in den laufenden Versicherungsverträgen vereinbarten Zinsgarantien erweist sich als grosse Herausforderung. Zum anderen verzögert sich die verbindliche Einführung der neuen Solvenzanforderungen des europäischen Versicherungs-Regelwerks Solvency II, was für die Schweizer Versicherer einen Wettbewerbsnachteil mit sich bringt. Aus diesen Gründen schlägt die FINMA temporäre Erleichterungen für den SST vor.

Zinskurve zur Bewertung der Versicherungsverpflichtungen. Mit der punktuellen Anpassung der AVO soll die FINMA die Möglichkeit erhalten, dass die Versicherer in ausserordentlichen Tiefzinsphasen ihre Versicherungsverpflichtungen auch anders als mit risikolosen Zinskurven bewerten können. Ähnliche Bestrebungen gibt es auch im europäischen Solvency-II-Projekt. Die vorgesehene Diskontierung mit risikobehafteten Zinskurven stellt für die betroffenen Unternehmen eine spürbare Erleichterung dar. Die im Entwurf des Rundschreibens definierte Regelung soll für drei Jahre Gültigkeit haben. Danach, ab 2016, müssen die Versicherer für die Bewertung ihrer Verpflichtungen wieder risikolose Zinskurven verwenden. Im Interesse der Transparenz müssen die Versicherungsunternehmen der FINMA während der Gültigkeit des neuen Rundschreibens zusätzlich auch die Resultate vorlegen, die auf der risikolosen Zinskurve basieren. Die Erleichterungen bei der Berechnung der SST-Zinskurven gelten ausschliesslich für das bestehende Geschäft. Die aus der Zeichnung von Neugeschäft entstehenden Verpflichtungen sind wie bis anhin mit risikolosen Zinsen zu bewerten. Damit will die FINMA Fehlanreize verhindern.

Interventionsmassnahmen. Als zweite Massnahme sieht die FINMA vor, das Interventionsschwellenkonzept temporär zu modifizieren. Die FINMA verzichtet dabei auf Massnahmen, die bei der Unterschreitung von definierten Schwellenwerten gemäss SST vorgesehen sind und gewährt den Unternehmen längere Fristen, um die anvisierten Schwellenwerte wieder zu erreichen. So verzichtet die FINMA unter gewissen Voraussetzungen beispielsweise darauf, einem Versicherungsunternehmen mit einem SST-Quotienten zwischen 80% und 100% Dividendenzahlungen sowie die Zuteilung von Überschüssen an Versicherungsnehmer zu untersagen. Ausserdem dürfen Unternehmen mit einem SST-Quotienten von über 60% gemäss Entwurf des Rundschreibens weiterhin Neugeschäft zeichnen, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Das FINMA-Rundschreiben "SST" bleibt in Kraft. Unter der Voraussetzung, dass die erwähnte Anpassung der AVO erfolgt, plant die FINMA das neue Rundschreiben "Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)" auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Es ergänzt das bestehende FINMA-Rundschreiben 08/44 "SST", das in Kraft bleibt.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
Entwurf Rundschreiben 2013/xy SST-Erleichterungen

Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.28  MB
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Kernpunkte

Rundschreiben SST-Erleichterungen

Zuletzt geändert: 20.09.2012 Grösse: 0.2  MB
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Erläuterungsbericht

FINMA-RS 2013/xy: Temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)

Zuletzt geändert: 20.09.2012 Grösse: 0.32  MB
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Informationen zur Anhörung

Rundschreiben 2013/xy SST-Erleichterungen

Zuletzt geändert: 12.05.2015 Grösse: 0.02  MB
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