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Internationale Sanktion

Änderung der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.231.157.5)

Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 die Aufhebung der Sanktionen gegenüber Myanmar beschlossen, mit Ausnahme des Rüstungsgüter und Repressionsgüterembargos. Die Artikel 1a bis 4, 5 und 7 sowie die Anhänge 2 bis 5 der Verordnung werden aufgehoben.

Die Änderung tritt am 10. Mai 2012 in Kraft.

Die Änderung kann auf der Internetseite des SECO konsultiert werden.
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