Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 die Aufhebung der Sanktionen gegenüber Myanmar beschlossen, mit Ausnahme des Rüstungsgüter- und Repressionsgüterembargos. Die Artikel 1a bis 4, 5 und 7 sowie die Anhänge 2 bis 5 der Verordnung werden aufgehoben.
Die Änderung tritt am 10. Mai 2012 in Kraft.
Die Änderung kann auf der
Internetseite des SECO konsultiert werden.